Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-12
Wortprotokoll
Dank innovativer Unternehmen belegt die Schweiz seit acht Jahren den ersten Platz im weltweiten Innovationsindex. Einen wichtigen Beitrag zu dieser Erfolgsgeschichte leistet das Schweizer Patentrecht. Dieses hat sich in der Praxis also grundsätzlich bewährt - ich bin hier mit den Äusserungen von Nationalrat Vogt einverstanden. Das soll uns aber nicht daran hindern, es auch immer wieder zu überprüfen. Ständerat Thomas Hefti beantragt mit seiner Motion eine solche Überprüfung des Schweizer Patentrechts. Konkret beauftragt er den Bundesrat, in der Schweiz ein voll geprüftes Patent einzuführen. Das bedeutet: Bevor ein Patent erteilt wird, soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) künftig auch prüfen, ob die fragliche Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Der Erstrat hat dieser Motion diskussionslos zugestimmt. Ihre vorberatende Kommission - die Sprecherin und der Sprecher haben es gesagt - hat mit 12 zu 7 Stimmen zugestimmt.
Ich möchte kurz darauf eingehen, warum der Bundesrat der Meinung ist, man solle dieser Motion zustimmen. Sie hat aus unserer Sicht zwei Vorteile:
Erstens wird durch die Umsetzung der Motion das Angebot für die Erfinder erweitert. Neben dem voll geprüften europäischen Patent stünde neu ebenfalls ein voll geprüftes Schweizer Patent zur Verfügung. Ein Schweizer Erfinder müsste für ein auf Herz und Nieren geprüftes Patent also nicht mehr zwingend an das Europäische Patentamt in München gelangen und zwei Jahre oder länger auf sein Patent warten. Er würde neu auch in der Schweiz ein vom IGE voll geprüftes Patent erhalten. Gleichzeitig muss aber niemand auf den Vorteil des bisher sogenannt nicht voll geprüften Schweizer Patents verzichten. Ständerat Hefti schlägt nämlich vor, dieses in ein ungeprüftes sogenanntes Gebrauchsmuster mit reduzierter Schutzdauer umzuwandeln. Damit können vor allem die KMU ihre Erfindungen weiterhin speditiv und kostengünstig schützen lassen.
Zweitens würde die vorgeschlagene Anpassung zu mehr Transparenz und Sicherheit für Patentinhaber führen. Für Dritte und für die Öffentlichkeit wäre es auch ersichtlicher, transparenter: Würde nämlich jemandem ein Patent entgegengehalten, wüsste man künftig, dass dieses vor seiner Erteilung auch tatsächlich inhaltlich geprüft worden ist. Wird jemandem heute ein Schweizer Patent entgegengehalten, weiss man nicht so recht, was das nun bedeutet, weil dieses Patent eben rechtlich und inhaltlich gar nicht geprüft worden ist.
Wir können heute nicht voraussagen, wie sich diese Änderungen im Einzelnen auswirken würden. Einige Mitglieder Ihrer vorberatenden Kommission - Herr Nationalrat Vogt hat das ausgedrückt - befürchten, damit werde die Verwaltung unnötig aufgebläht. Sollte nun die Wirtschaft die neuen Möglichkeiten nicht nutzen, bliebe alles beim Alten. Sollte aber das neue, voll geprüfte Patent ein Erfolgsmodell werden, müsste das IGE als Prüfungsbehörde mehr prüfen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das IGE betriebswirtschaftlich unabhängig ist, d. h., dass es keinen einzigen Franken aus dem Bundeshaushalt empfängt. Die Kosten zahlen also die Benutzer des neuen Systems; die Patentanmelder und die Steuerzahler müssten hier nichts bezahlen.
Weiter wurde befürchtet, die vielen neuen Schweizer Patente würden eine ganze Reihe von Prozessen in der Schweiz nach sich ziehen. Diese Befürchtung ist unseres Erachtens unbegründet. Die Unternehmen werden entweder das alte oder das neue System wählen. Einen Doppelschutz für dieselbe Erfindung - über München und über das IGE - gibt es nicht. Die Zahl der in der Schweiz gültigen Patente wird somit unter dem Strich kaum zunehmen. Schon heute unterstehen auch die zahlreichen Münchner Patente der Beurteilung durch Schweizer Gerichte. Diesbezüglich würde sich also nichts ändern.
Ich fasse zusammen: Das Anliegen der Motion Hefti erhöht die Wahlmöglichkeiten für die innovative Schweizer Industrie. Es erhöht die Rechtssicherheit und verringert zudem die Abhängigkeit vom Europäischen Patentamt. Gleichzeitig wird die Schutzdauer für diejenigen, die in Zukunft weiterhin kein voll geprüftes Patent wollen, von 20 auf 10 Jahre verkürzt.
Ich möchte Sie aus diesen Gründen ebenfalls bitten, die Motion anzunehmen.