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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2002-09-26

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

In Artikel 9 Absatz 2 ist tatsächlich eine Sonderregelung für die Unternehmungen in der Medienbranche enthalten. Aber es gab und gibt eben gute Gründe dafür, dass es im Kartellgesetz eine Sonderregelung gibt. Ich möchte Ihnen die zwei wichtigsten dieser guten Gründe sagen:

1. Der Medienbereich ist insofern ein spezieller, als es hier nicht um Schrauben oder Fahrräder oder irgendwelche anderen Güter geht, sondern es geht hier immer auch um kulturelle und politische Werte. Konkret: Wettbewerb macht wahrscheinlich nirgends so viel Sinn wie im Meinungsstreit. Unsere direkte und föderalistische Demokratie lebt vom publizistischen Pluralismus, vom öffentlichen Meinungsstreit. Der ist aber nicht mehr gewährleistet, wenn wir grossflächige Medienmonopole haben. Leider ist das ja über weite Strecken heute schon der Fall.

2. Ein weiterer Grund, warum man eine Monopolbildung im Medienbereich unterbinden können sollte, liegt in den Eigenheiten dieser Branche selber. Die frankenmässigen Beträge, die in Artikel 9 Absatz 1 genannt sind und eine Meldepflicht auslösen, hätten auf die Medienbranche überhaupt keine Auswirkung. Es gibt z. B. in der Schweiz kein einziges Medienunternehmen, das 2 Milliarden Franken Umsatz macht. Es gibt sogar nur eines, das 1 Milliarde Franken Umsatz macht. Es gibt nur fünf Medienunternehmen, die mehr als 500 Millionen Franken Umsatz machen; es gibt nur deren neun, die mehr als 100 Millionen Franken Umsatz machen. Das heisst, wir befinden uns in der Medienbranche eben in ganz anderen Verhältnissen. Es waren diese anderen Verhältnisse, die 1995 den Gesetzgeber veranlasst haben, eine spezielle, d. h. eben eine schärfere Regelung einzuführen.

Wenn Sie das nicht machen und jetzt Artikel 9 Absatz 2 streichen, wie das die Mehrheit will, dann müssen Sie sich bewusst sein: Das ist das Ende der Fusionskontrolle im Medienbereich. Dann werden Sie keine Zusammenschlüsse mehr als meldepflichtig erklären, weil die schweizerische Medienbranche die in Absatz 1 genannten Beträge gar nicht erreicht. Sie geben damit der Monopolbildung im Medienbereich freie Bahn und tun damit das Gegenteil von dem, was man im Interesse einer demokratietauglichen Öffentlichkeit in der Schweiz eben haben müsste.

Das Kartellgesetz ist mit Artikel 9 Absatz 2 in der geltenden Fassung jetzt schon ein Gebiss mit ziemlich stumpfen Zähnen. Wenn Sie Absatz 2 aufheben, ziehen Sie dem Kartellgesetz die letzten Zähne. Dann gibt es keine Meldepflicht mehr, und dann werden Sie in der Schweiz sämtlichen möglichen Übernahmen - und es sind in der Zwischenzeit relativ gefährliche Übernahmen denkbar - Tür und Tor öffnen. Leidtragende wird die direkte Demokratie in unserem Land sein, weil Sie dem publizistischen Wettbewerb und der Meinungsvielfalt hier einen ganz schlechten Dienst erweisen.

Was in Artikel 9 Absatz 2 steht, ist das Minimum dessen, was wir an Fusionskontrolle im Medienbereich haben müssten. Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen, damit wenigstens dieses Minimum im Gesetz erhalten bleibt.