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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2019-12-12

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Seit 2008 verfolgt die Schweiz mit den Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen eine enge Kooperation mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit und im Asylwesen. Für die Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands im Zeitraum 2020-2035 plant der Bundesrat Informatikinvestitionen von rund 122 Millionen Franken. Davon können Eigenleistungen in der Höhe von 23 Millionen Franken erbracht werden.

Ihre Kommission hat die Botschaft zu diesem Verpflichtungskredit mit den verschiedenen Teilprojekten im Informatikbereich und der Datenvernetzung von netto 99 Millionen Franken detailliert beraten und folgende Punkte erwogen:

1.[NB]Die Schweiz will die Verpflichtungen bezüglich des Schengen/Dublin-Besitzstands einhalten. Diese Nachführung darf aber nicht dazu führen, dass der Bundesrat finanzielle Verpflichtungen eingeht, die noch keine verfassungsmässige oder gesetzliche Grundlage, insbesondere beim Datenschutz, haben. Die internationale Kooperation ist in diesem Bereich wichtig, und ein Aufschub der Projekte liegt nicht in unserem Interesse. Ihre Kommission ist aber der Meinung, dass Ausgaben erst getätigt werden können, wenn auch die nötigen gesetzlichen Grundlagen, in der Schweiz zum Beispiel eben beim Datenschutz und bei der Zusammenarbeit der Behörden, für diese Teilhabe an internationalen Weiterentwicklungen geschaffen worden sind.

In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre Kommission grossmehrheitlich eine Ergänzung im Bundesbeschluss, welche den Zusammenhang zwischen dem Verpflichtungskredit und den nötigen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere im Bereich des Datenaustausches zwischen den IT-Systemen, sicherstellt.

2.[NB]Die Sinnhaftigkeit der Schengen/Dublin-Assoziierung und der damit verbundenen Kosten wurde von einer Kommissionsminderheit in der Diskussion erneut erwogen. Insbesondere die kritisierte Kostensteigerung ist aber für die Kommissionsmehrheit kein Hinderungsgrund, weiterhin in der [PAGE 2237] Schengen/Dublin-Assoziierung aktiv mitzuwirken und die Interessen der Schweiz so weit wie möglich einzubringen. Eine unreflektierte Beschlussfassung scheint aber trotz der Assoziierungsverpflichtungen auch in Zukunft nicht der Fall zu sein. So wurde darauf hingewiesen, dass Vernehmlassungsvorlagen weiterhin nötig sind, damit die politische Debatte in unserem Land auch termingerecht geführt werden kann.

Eine Minderheit beantragt, wie bereits mitgeteilt, die Sistierung des Vorhabens, bis alle offenen Fragen um das institutionelle Abkommen mit der EU geklärt seien. Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Verknüpfung als nicht zielführend und empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag Büchel Roland auf Sistierung abzulehnen.

In Ergänzung zum Entwurf des Bundesrates empfiehlt die Kommissionsmehrheit eine Erweiterung in Artikel 3, wonach die Freigabe von Mitteln in den Teilprojekten nur erfolgen darf, wenn die gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die internationale Datenkooperation in der Schweiz geschaffen wurden. Die Kommissionsmehrheit ist einverstanden damit, dass die Projekte nicht gestoppt werden, dass Vorbereitungsarbeiten getätigt werden können, dass einzelne Projekte umsichtig weiterentwickelt werden. Der Bundesrat wird angehalten, sorgfältig auf den Zusammenhang zwischen der nationalen Gesetzgebung und der Besitzstandentwicklung in der Schengen/Dublin-Assoziierung zu achten.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit grossem Mehr, auf die Vorlage einzutreten. Sie beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, den Antrag der Minderheit Büchel Roland auf Sistierung abzulehnen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, Ihnen den ergänzten Bundesbeschluss zur Annahme zu empfehlen.