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Flach Beat · Nationalrat · 2019-12-12

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Am 21. März 2019 hat Ständerat Hefti die Motion 19.3228 eingereicht. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Gesetzentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts vorzulegen. Dieser Entwurf soll insbesondere eine für die Erfinder in der Schweiz attraktive Patentprüfung vorsehen, welche internationalen Standards entspricht sowie ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vorsieht. Zudem soll ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden.

Der Artikel "Geprüftes Schweizer Patent - ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?" aus dem Jahre 2015 zeigt auf, dass mit der Einführung des europäischen Patents das nationale Schweizer Patent immer mehr an Bedeutung verloren hat: "In den letzten Jahren wurden in der Schweiz nur noch zwischen 500 und 700 Patente erteilt. Da aufgrund der fehlenden Vollprüfung mangelnde Neuheit und erfinderische Tätigkeit als Zurückweisungsgrund in der Schweiz entfällt, ist davon auszugehen, dass der Hauptanteil der nicht erteilten Patentanmeldungen von den Anmeldern willentlich fallen gelassen wurde. In vielen Fällen hat die Schweizer Patentanmeldung zum Beispiel nur den Zweck, eine Priorität zu sichern oder eine Vorabrecherche zum Stand der Technik durchführen zu lassen. Somit lässt sich aus den Zahlen ablesen, dass die Zahl der Patentanmeldungen, für die effektiv noch Patentschutz in der Schweiz über ein nationales Schweizer Patent erreicht werden soll, von etwa 6000 im Jahr 1981 auf etwa 600 zurückgegangen ist. Im Vergleich dazu explodierte die Zahl der pro Jahr für die Schweiz erteilten europäischen Patente von etwa 2000 im Jahr 1981 auf heute etwa 58[NB]000." Der Schutz von Patenten ist für den Innovationsstandort Schweiz von sehr grosser Bedeutung.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Ständerat hat die Motion am 4. Juni 2019 ohne Gegenstimme angenommen. Wir sind also Zweitrat. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Geschäft am 17. Oktober 2019 beraten und ist dem Ständerat mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung gefolgt. Mit 12 zu 7 Stimmen wurde ein Antrag in der Kommission abgelehnt, der zunächst Anhörungen zur Thematik durchführen wollte.

Die Mehrheit Ihrer Kommission begrüsst eine Modernisierung des Patentrechts. Eine Erneuerung im Bereich des geistigen Eigentums ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, die auf Innovationen basiert. In der Schweiz gibt es heute keine Möglichkeit, ein Patent auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu prüfen. Um ein inhaltlich geprüftes Patent zu erhalten, muss sich ein Schweizer Erfinder an die Europäische Patentorganisation in München wenden. Nur so kann er oder sie die internationale Anerkennung des Patents sicherstellen. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands machen das heute zur Hauptsache Grossunternehmen.

Es sollte aber auch den KMU ein verlässlicher, auf die Schweiz begrenzter Patentschutz zur Verfügung stehen. Dies kann durch die Einführung einer inhaltlichen Prüfung im Schweizer Patentsystem erreicht werden. Eine Vollprüfung führt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Patentinhaber sowie für Dritte. Eine Angleichung an das europäische System würde dem Schweizer Patent ausserdem mehr Bedeutung geben. Die Kommission erachtet auch den von der Motion vorgesehenen inhaltlich ungeprüften Gebrauchsmusterschutz über zehn Jahre als eine sinnvolle Ergänzung zum aktuellen Schweizer Patentrecht. Damit kann die Patentierung vereinfacht und effizienter gestaltet werden, und die heutigen Vorteile des ungeprüften Schweizer Patents blieben somit erhalten.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, da sie ihrer Ansicht nach einen erheblichen Ausbau der Verwaltung durch die Anstellung von mehr Prüfern mit Fachwissen für die Durchführung der inhaltlichen Prüfung bedeuten würde. Dies stehe nicht in Relation zum Nutzen der neuen Möglichkeiten. Dieser Verwaltungsausbau wird als überflüssig erachtet, da Patentanmelder heute schon die Möglichkeit haben, bei der Europäischen Patentorganisation ein geprüftes und auf die Schweiz beschränktes Patent zu beantragen. Weiter wird der Ausbau der Rechtsmittelmöglichkeiten von der Minderheit zwar als legitim, aber als zu kostspielig erachtet.

Für die Mehrheit Ihrer Kommission steht demgegenüber fest, dass auf der einen Seite die Kosten auch in Zukunft beim Patentanmelder anfallen. Allerdings führen die allfälligen Mehrkosten, die durch eine Vollprüfung anfallen, ja auch zu einem Mehrwert des Patents. Auf der anderen Seite [PAGE 2241] entstünde durch die Einführung eines einfachen Gebrauchsmusterschutzes eine günstige Alternative. Die Kommission sieht aber auch, dass es noch einige Fragen zu klären gibt. Der Entwurf des Bundesrates wird ja in die Vernehmlassung geschickt. Dann muss meines Erachtens auch geprüft werden, ob die angedachte Gesetzesänderung einen Einfluss auf die Patentboxen im Unternehmenssteuerrecht hat.

Die Kommission unterstützt die Motion mit 12 zu 7 Stimmen. Ich bitte Sie, der Motion ebenfalls zuzustimmen.