Ettlin Erich · Ständerat · 2019-12-12
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-12
Wortprotokoll
Einfach noch zur Ergänzung: Ich sehe durchaus den Ansatz von Kollege Noser. Aber ich glaube auch, wie mein Vorredner und der Kommissionssprecher es gesagt haben, dass wir hier den Realitäten in die Augen schauen müssen. Die Formulierung, wie Herr Noser sie vorschlägt, bedeutet ja einfach: Die Leistung erfolgt bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorbezugs, das heisst, die Leute müssen die Rente nicht vorbeziehen. Sie kriegen dann einfach - ab Alter 62 oder 63, je nachdem, wie die Lösung dann aussieht; heute sind es 62 und 63 Jahre - die Überbrückungsleistungen nicht mehr. Das ist Fakt.
Einfach damit wir eine Zahl haben: Im heutigen System - es verändert sich vielleicht, wir haben die Vorsorgereform ja noch nicht im Trockenen - beträgt die AHV-Maximalrente eines Einzelnen 2370 Franken pro Monat. Bei zwei Jahren Vorbezug würde sie um 13,6 Prozent gekürzt. 2048 Franken wäre die Maximalrente dann noch, und zwar lebenslang, nicht einfach zwei Jahre lang, sondern lebenslang, also bis ans Ende seiner Tage - sofern die AHV noch Geld hat, aber dafür, dass die AHV noch Geld hat, sorgen wir ja. Es gälte also bis ans Ende seiner Tage!
Ich würde ja keinem empfehlen, das zu machen. Da würde ich sagen: "Diese zwei Jahre musst du irgendwie durchstehen; du kriegst dann einfach die Überbrückungsleistungen nicht mehr." In diesem Sinne können wir es schon so machen, aber wir verkürzen eigentlich die Überbrückungsleistungen um zwei Jahre, wenn wir ehrlich sind.
Es wurde in der Kommission schon beraten. Man kann ja das auch noch hineinnehmen, vielleicht in modifizierter Form, aber so, wie es dasteht, ist es vermutlich eine Lösung, die einfach zu einer Kürzung führt.
Deshalb bitte ich Sie hier, diesem Antrag nicht zuzustimmen.