Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-12-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-16
Wortprotokoll
Demokratie und Geld - vor allem viel Geld und Demokratie - stehen in einem heiklen Verhältnis. Das wusste schon Gottfried Keller, nicht nur in seinem berühmten "Martin Salander". Kellers zweihundertster Geburtstag, der ja dieses Jahr kräftig und zu Recht gefeiert worden ist, gibt Anlass, immer wieder an diese Problematik zu erinnern: Demokratische Entscheide soll man in diesem Land nicht kaufen können. Und es macht eben einen Unterschied, ob politische Entscheide mit viel Geld, sehr viel Geld beeinflusst werden. Das ist ein Unterschied zum persönlichen Engagement der Menschen in einer Demokratie. Diese Dinge, Kollege Caroni, darf man nicht verwechseln.
Die Transparenz-Initiative verbietet den Einsatz von grossen Geldmitteln in Wahl- und Abstimmungskämpfen nicht. Aber sie verlangt Transparenz, und Transparenz über diese Geldmittel ist doch eine Voraussetzung für demokratische Prozesse. Wer viel Geld in einen Abstimmungskampf, in einen Wahlkampf investiert, soll auch dazu stehen. Das ist zunehmend auch ein international anerkannter Standard. Auch in der Schweiz wächst die Sensibilität dafür, dass Transparenz [PAGE 1167] der Geldflüsse und demokratische Prozesse zusammengehören, und das sieht auch das Volk zunehmend so; denken wir an Volksabstimmungen in den Kantonen Schwyz und Freiburg.
Im Vordergrund der heutigen Beratung steht sicher der indirekte Gegenvorschlag, wie er von Kollege Fässler präsentiert worden ist. Aber täuschen Sie sich nicht: Auch die Volksinitiative nimmt ein wichtiges und zunehmend populäres Anliegen auf. Sie sollten das nicht unterschätzen. Sie will eine konkrete und sofort wirksame Regelung, die natürlich schneller über ein Gesetz möglich ist, aber auch über die Verfassung zu schaffen sein wird.
Die Argumente, die der Bundesrat in seiner Botschaft im Sommer 2018 vorgebracht hat - das war ja noch der Bundesrat in einer früheren Zusammensetzung -, sind nicht wirklich tauglich. Das vom Bundesrat beschworene subtile Gleichgewicht der Machtverteilung im Bundesstaat ist doch nicht bedroht, wenn grössere Geldspenden in Wahl- und Abstimmungskämpfen offengelegt werden müssen, im Gegenteil. Auch die hohen Staatskosten, die eine wirksame Kontrolle angeblich verursachen würde, sind ein hilfloses Argument. Der indirekte Gegenvorschlag der Kommission beweist das Gegenteil.
Wenn schliesslich sozusagen als Königsargument darauf verwiesen wird, dass die Regelungen umgangen werden können, dann wäre das ein Argument gegen alle Regelungen, angefangen vom Strassenverkehr über das Strafrecht bis zu weiten Teilen des Zivilrechtes. Dass das Argument der Umgehungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch Stückelung der Zuwendungen, faul ist, hat der Bundesrat am Ende der Botschaft sogar selber eingesehen. Das Problem stellt sich an vielen Orten in unserem Recht, wenn nicht sogar noch schärfer, wie beispielsweise bei der Geldwäscherei oder im Zollrecht. Dass Regeln gebrochen werden oder versucht wird, sie zu umgehen, gehört zu den elementaren Problemen der Durchsetzung von Normen und Regeln überhaupt. Aber letztlich, wie schon Brecht erkannte, ist die Regel immer stärker als der Bruch der Regel. Dies wenigstens in einem Land wie der Schweiz, wo die Regeln noch gelten, wo Regeln durchgesetzt und nicht einfach für die Galerie gemacht werden. Das wird auch bei den neuen Transparenzregeln so sein. Wer versucht, die Transparenzregeln zu unterlaufen - und diese Versuche wird es sicher geben -, der läuft ein enormes Risiko, und deshalb wird diese Initiative auch so bekämpft. Aber nur schon die Präventivwirkung der Offenlegungspflicht wird nicht zu unterschätzen sein.
Die Grenzwerte von 100[NB]000 Franken und von 10[NB]000 Franken, wie sie im indirekten Gegenvorschlag mit Minderheiten auch aufgenommen werden, sind vernünftige Grenzen. Unterstützen Sie deshalb die Initiative mit Gottfried Keller und dem Geist seiner Werke, aber auch mit einer immer grösseren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern.
Deshalb bitte ich Sie mit einer Minderheit der Kommission - obwohl ich da nur "Ersatzspieler" war, aber als Einziger, der noch im Rat ist, musste ich die Minderheit übernehmen -, die Annahme der Initiative zu empfehlen.