Fässler Daniel · Ständerat · 2019-12-16
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-16
Wortprotokoll
Auch hier möchte ich, obwohl keine Minderheit vorliegt, etwas ausführen. Mit einem Vorbehalt zugunsten der kantonalen Gesetzgebung soll klargestellt werden, dass es den Kantonen freigestellt ist, weitergehende Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von kantonalen politischen Akteuren bei der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene zu erlassen - auf kantonaler Ebene selbstverständlich sowieso. Das in einigen Kantonen bereits bestehende Recht würde also gültig bleiben. In diesem Sinne werden Vorschriften für kantonale Wahlen und Abstimmungen, wie es sie z. B. im Kanton Freiburg bereits gibt, nicht per Bundesrecht untersagt. Die Kantone sind auch frei, wenn sie wollen, die Ständeratswahlen der Offenlegungspflicht zu unterwerfen. Das können die Kantone selbstverständlich tun. Das wollte die Kommission zu dieser Bestimmung festhalten.