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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-16

Wortprotokoll

Nach Ansicht des Bundesrates ist es richtig, dass eine direkte Meldung an die Behörde zulässig sein muss, wenn der Arbeitnehmer durch eine vorgängige Meldung an den Arbeitgeber schwerwiegende Nachteile zu erwarten hat. Nach Ansicht des Bundesrates scheint aber dieser Fall bereits abgedeckt zu sein. Sie finden das auf Seite 8 der deutschen Fahne. In Artikel 321aquater Absatz 1 Buchstabe a heisst es: "[...] eine Meldung an den Arbeitgeber keine Wirkung erzielen würde." Sollte dies zu wenig deutlich sein, kann man im Sinne einer Klarstellung den Antrag Rechsteiner Paul durchaus gutheissen.

Ich möchte Ihnen daher empfehlen, diesen Antrag anzunehmen.

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