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Sauter Regine · Nationalrat · 2019-12-16

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-16

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion schliesst sich in der Beurteilung der Volksinitiative "für eine starke Pflege" dem Bundesrat sowie der Mehrheit Ihrer Kommission an und empfiehlt Ihnen deren Ablehnung, dies aus folgenden Gründen:

Erstens sollen mit der Initiative eine einzelne Berufsgruppe sowie deren Aufgaben und Kompetenzen in der Bundesverfassung erwähnt werden. Dies ist weder formell noch materiell richtig respektive zweckmässig. Es ist nicht zu bestreiten, dass Pflegende eine äusserst wichtige Funktion im Gesundheitswesen haben. Ihre Arbeit ist anspruchsvoll, und sie ist laufenden Veränderungen ausgesetzt. Auch ist es im Interesse der gesamten Gesellschaft, dass Pflegefachleute bestmöglich ausgebildet sind und der Qualität der Leistungserbringung hohe Aufmerksamkeit gewidmet wird. Das macht aber noch keine Nennung in der Bundesverfassung nötig.

Die Bundesverfassung bietet denn auch bereits heute eine genügende Grundlage, um dort, wo Handlungsbedarf besteht, gesetzgeberisch tätig werden zu können. So verpflichtet sie Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zu sorgen.

Zweitens lehnen wir die Hauptforderung der Initiative ab: die direkte Abrechnung von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese Forderung wird auch von weiteren Berufsgruppen im Gesundheitswesen erhoben, und es ist ihr eine deutliche Absage zu erteilen.

Der Bundesrat weist in seiner Botschaft darauf hin, dass die direkte Abrechnung von Leistungen zu Mehrkosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen würde. Dies ist unter anderem deshalb der Fall, weil die Folge einer direkten Abrechnung immer auch eine Mengenausweitung ist - das heisst, es würden mehr Leistungen als bisher erbracht. Eine solche Kostensteigerung würde sich auf die Höhe der Prämien und letztlich auch der Prämienverbilligungen auswirken. Angesichts der stetigen Kostensteigerung im Gesundheitswesen braucht es jedoch heute Massnahmen, die kostendämpfend wirken, und nicht solche, die zu einer Ausweitung von Leistungen führen.

Schliesslich, drittens, teilen wir nicht die Beurteilung der Initianten betreffend die geeigneten Massnahmen, um identifizierte Missstände anzugehen. Handlungsbedarf machen die Initianten vor allem in Bezug auf die Attraktivität des Pflegeberufs aus. Sie weisen darauf hin, dass bereits heute ein Fachkräftemangel im Bereich der Pflege besteht, dass die demografische Veränderung dazu führen wird, dass zusätzliches Pflegepersonal benötigt wird, und dass bereits heute der Bedarf an Pflegefachpersonal auch mit ausländischen Arbeitskräften gedeckt wird. Entsprechend sollen Bund und Kantone dafür sorgen, dass genügend diplomierte Pflegefachleute zur Verfügung stehen.

Der nationale Versorgungsbericht über die Gesundheitsberufe, der mit den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik ergänzt wurde, weist in seinem Referenzszenario für das Jahr 2025 einen zusätzlichen Bedarf an Pflegepersonal von rund 28[NB]000 Personen aus. Es ist unbestritten, dass es gelingen muss, mehr Fachkräfte auszubilden. Stichworte sind zusätzliche Ausbildungsplätze, aber auch Massnahmen, durch die es gelingt, dass die ausgebildeten Fachkräfte auch in ihrem Berufsfeld tätig bleiben und nicht nach einigen Jahren wieder aussteigen.

Dass eine übergeordnete Steuerung auf Bundesebene zielführend ist, wagen wir allerdings zu bezweifeln. Wer definiert beispielsweise, was eine "genügende" Anzahl an Fachkräften ist, und wer kann wissen, wie sich diese Zahl über die Zeit verändert? Die letzte Erhebung des Bundesamtes für Statistik hat zum Beispiel aufgezeigt, dass Ausbildungen in den Berufsfeldern Betreuung und Gesundheit bei den Jugendlichen in den letzten Jahren den grössten Zulauf hatten. Mit anderen Worten: Hier ist etwas in Bewegung. Auch definieren die Rahmenbedingungen unseres Gesundheitswesens entscheidend, wie gross der Bedarf an Fachkräften ist. Die Schweiz verfügt über eines der besten Gesundheitswesen weltweit. Aber auch die Spitaldichte ist in der Schweiz im internationalen Vergleich eine der höchsten. Viele Spitäler - das bedeutet gleichzeitig aber auch einen hohen Bedarf an Personal. Die Spitaldichte zu reduzieren, würde somit nicht nur einen Beitrag an die Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen leisten. Vielmehr könnte damit auch das vorhandene Pflegepersonal besser respektive zielgerichteter eingesetzt werden. Auch die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen wird im Übrigen zu einer Abnahme des Bedarfs an Pflegepersonal führen. Wenn man hier nun also auf Bundesebene Massnahmen ergreift, läuft man Gefahr, in die falsche Richtung zu steuern.

Als Massnahmen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, fordern die Initiantinnen und Initianten bessere finanzielle Unterstützungen während der Ausbildung, bessere Arbeitsbedingungen und Abgeltungen der Pflegeleistungen. Abgesehen davon, dass auch diese Themen nicht in der Bundesverfassung geregelt werden müssen - gerade die Frage der Arbeitsbedingungen ist sozialpartnerschaftlich zu regeln -, zielen sie auch materiell in die falsche Richtung. Die Gesundheitsversorgung der Zukunft hat in integrierten Modellen zu erfolgen und nicht auf starrer Aufgabenzuteilung zu beruhen. Eine solche wäre hingegen gerade die Folge der Initiative und im Übrigen auch weiter Teile des Gegenvorschlags. Letztlich enthält die Initiative keine neuen Ansätze, die zu einer besser koordinierten Gesundheitsversorgung führen könnten.

Wir erachten indessen gewisse Anliegen der Initiative als gerechtfertigt, auch anerkennen wir die breite Unterstützung, welche die Initiative geniesst. Aus diesem Grund sprechen wir uns für einen indirekten Gegenvorschlag aus. Allerdings [PAGE 2283] werden wir dem Gegenvorschlag nicht vorbehaltlos zustimmen. Ziel eines Gegenvorschlags soll es ja nicht sein, einfach die bereits vorliegende Initiative gesetzgeberisch umzusetzen. Man soll zwar die berechtigten Anliegen aufgreifen, von den Initiantinnen und Initianten ist aber ebenfalls ein Entgegenkommen zu erwarten.

Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion gibt es verschiedene Vorbehalte gegen den nun vorliegenden Entwurf eines indirekten Gegenvorschlags. Damit wir ihm am Schluss zustimmen können, muss erstens die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen geklärt sein: Wir wollen keine zusätzlichen Kompetenzen des Bundes in diesem Bereich. Zweitens werden wir keinem Gegenvorschlag zustimmen, der die direkte Leistungsabrechnung der Pflege zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausserhalb von Vereinbarungen vorsieht. Ich werde auf diesen Punkt in der Detailberatung noch zurückkommen.

Zusammenfassend wird die FDP-Liberale Fraktion somit die Volksinitiative "für eine starke Pflege" zur Ablehnung empfehlen und auf die parlamentarische Initiative der SGK respektive alle betreffenden Gesetzesänderungen eintreten.

Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.