Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-12-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-16
Wortprotokoll
Hier nehme ich einen Vorschlag von Transparency International auf, der im Rahmen der Beratung in der Kommission zwar eingebracht, aber offenbar nicht aufgenommen worden ist. Wie ich gesehen habe, nachdem ich mir die Protokolle beschafft hatte, war die Beratung in der vorberatenden Kommission sowieso sehr kurz. Im Unterschied zur nationalrätlichen Kommission sind keine Hearings durchgeführt worden.
Dieser Einzelantrag ist ein Antrag, der es, wenn man schon eine Kaskade will, ermöglichen soll, auch dann eine Meldung an eine Behörde zu machen, wenn eine Kündigung die Konsequenz der Meldung wäre. Hier möchte ich auf eine Argumentation von Frau Bundesrätin Keller-Sutter während des Eintretens eingehen: Sie haben hier gesagt, dass das Unternehmen selber, Sie meinen vermutlich das grössere Unternehmen, an der Behebung von Missständen das grösste Interesse habe. In diesem Fall, wenn ein Konzern oder ein grösserer Arbeitgeber dank einer Meldung auf Missstände aufmerksam wird, beispielsweise auf korrupte Vorgänge im Unternehmen, ist es natürlich wichtig, dass dieser Weg beschritten wird. Das ist die heutige Praxis und wird in der Interessenabwägung auch verlangt: Wenn der interne Weg beschritten werden kann, muss das grundsätzlich gemacht werden; ansonsten sind die Regeln nicht eingehalten.
Das betrifft aber leider, muss man sagen, nicht die Konstellation, in welcher der Arbeitgeber oder diejenigen, die in der Arbeitgeberfunktion sind, selber für die Missstände verantwortlich sind. Und leider muss man sagen: Bei einem nicht kleinen Teil von Missständen, gerade wenn es um elementare Verletzungen geht, wie Verletzungen von Gesundheitsvorschriften oder Gesundheitsgefährdungen, ist regelmässig der Arbeitgeber selber die Ursache des Problems. Und in einer solchen Konstellation zu verlangen, dass zunächst der Arbeitgeber bemüht wird, ohne dass die Möglichkeit besteht, sich direkt an die Behörde zu wenden, obschon klar ist, dass die Konsequenz einer Meldung die Kündigung ist - wie dies heute möglich ist -, macht die ganze Regelung wirkungslos. [PAGE 1184]
In diesem Sinn und dem Vorschlag von Transparency International folgend, schlage ich Ihnen vor, Buchstabe d einzufügen für die Fälle, in denen diese Konstellation zutrifft - nicht für die Fälle, die im Eintretensvotum der Bundesrätin gemeint waren.