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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-12-17

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17

Wortprotokoll

Die Finanzkommission unseres Rates hat diese Vorlage am 7. Oktober 2019 beraten und empfiehlt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesbeschluss über die Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartementes für das Jahr 2019 zuzustimmen.

Der Bundesrat beantragt einen Gesamtkredit Bundesasylzentren von 94,4 Millionen Franken, einen Gesamtkredit zivile Bauten von 315,9 Millionen Franken und einen Zusatzkredit Mietkosten Bundesgericht von 22,2 Millionen Franken.

Zu den Bundesasylzentren: Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Änderung des Asylgesetzes und damit die Neustrukturierung des Asylbereiches am 5. Juni 2016 angenommen. Der Bundesrat hat darauf das revidierte Asylgesetz auf den 1. März 2019 in Kraft gesetzt. Das neue Standortkonzept des Staatssekretariates für Migration umfasst die Gesamtheit der im Endausbau benötigten 18 Standorte, verteilt auf 8 Regionen. Insgesamt sind 5120 Schlafplätze für Asylsuchende und entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen. Die Investitionen für die bereitzustellenden Bundesasylzentren richten sich nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten; wo möglich, werden Grundstücke oder Anlagen im Eigentum des Bundes genutzt. Mit dieser Botschaft werden für drei Bundesasylzentren Verpflichtungskredite beantragt, nämlich für Altstätten (SG), Le Grand-Saconnex (GE) und Schwyz.

Zu Altstätten, Neubau Bundesasylzentrum: Als Standort ist die vom Bund erworbene Parzelle neben dem Regionalgefängnis Altstätten vorgesehen. Das Zentrum verfügt über 390 Schlafplätze und 106 Arbeitsplätze. Der Verpflichtungskredit beträgt 43 Millionen Franken.

Zu Le Grand-Saconnex: Hier handelt es sich ebenfalls um einen Neubau. Als Standort ist eine Parzelle im Eigentum des Kantons Genf in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Genf Cointrin vorgesehen. Das Gebäude schliesst direkt an die ebenfalls neu zu erstellenden Gebäude für die Police Internationale an. Dieses Asylzentrum verfügt über 250 Schlafplätze und 12 Arbeitsplätze. Der Verpflichtungskredit dafür beträgt 27,3 Millionen Franken.

Zum Ausbau des Bundesasylzentrums Schwyz: In der Region Tessin und Zentralschweiz ist in Schwyz ein dauerhaftes Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion vorgesehen. Bis das Bundesasylzentrum in Betrieb gehen kann, wird mit dem Übergangsstandort Glaubenberg im Kanton Obwalden die nötige Anzahl Unterbringungsplätze sichergestellt. Als Standort ist das bundeseigene Areal Wintersried in der Gemeinde Schwyz vorgesehen. Die bestehenden Gebäude sollen so umgebaut werden, dass sie die Funktion als dauerhaftes Bundesasylzentrum erfüllen können. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat diesen Standort bisher abgelehnt. Der Bund ist jedoch daran interessiert, den Standort des dauerhaften Asylzentrums in der Zentralschweiz zusammen mit den Kantonen sowie der Standortgemeinde einvernehmlich zu bestimmen. Der Bund wird daher weiterhin alternative Standortvorschläge der Kantone prüfen. Sollte eine dauerhafte Anschlusslösung an das befristete Zentrum auf dem Glaubenberg einvernehmlich bestimmt werden können und termingerecht an einem anderen Standort realisierbar sein, würde der hier beantragte Verpflichtungskredit in der Höhe von 24,1 Millionen Franken entfallen, und der Bund würde einen neuen Verpflichtungskredit beantragen.

Der Bund hat 2015 mit der Gemeinde Schwyz eine Absichtserklärung über die Errichtung unterzeichnet. Der Regierungsrat Schwyz lehnt hingegen den Betrieb eines Bundesasylzentrums am besagten Standort ab. Die Prüfung von Alternativstandorten in der Zentralschweiz war bisher erfolglos. Dieses Asylzentrum verfügt über 340 Schlafplätze und 4 Arbeitsplätze. Vielleicht können Sie, Herr Bundespräsident, dazu noch über den neuesten Stand der Situation informieren.

Zu den Verpflichtungskrediten zivile Bundesbauten: Es gibt hier ebenfalls drei Verpflichtungskredite, nämlich Magglingen, Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration; Zollikofen, Neubau Verwaltungsgebäude dritte Etappe; und Rahmenkredit "Zivile Bauten".

Zu Magglingen: Das Nationale Sportzentrum in Magglingen ist einer der vier Standorte des Bundesamts für Sport. Das bereits weit fortgeschrittene Projekt Ersatzneubau Leistungsdiagnostik und Regeneration wird gegenüber dem Projekt Sanierung und Ausbau Schwimminfrastruktur und Garderoben, erste Etappe, in Tenero vorgezogen. Das Projekt Tenero ist in zwei Etappen geplant. Die Planung hat aber jetzt gezeigt, dass eine Etappierung des Projektes zu Mehrkosten und grossen Beeinträchtigungen im Betrieb führen würde. Entsprechend soll auf die Etappierung verzichtet werden und eine Realisierung in Form eines Gesamtprojekts in der Immobilienbotschaft EFD 2021 beantragt werden. Dies führt nun zum Abtausch und bedeutet eine Änderung gegenüber dem Aktionsplan "Sportförderung des Bundes". Das Gebäude wird nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entwickelt und soll dem Minergie-P-Standard entsprechen. Der Verpflichtungskredit beträgt 41,7 Millionen Franken.

Zu Zollikofen, Neubau Verwaltungsgebäude dritte Etappe: Das Projekt sieht die dritte Etappe, ein kompaktes, achtgeschossiges Gebäude, sowie die gemeinsamen Untergeschosse der dritten und vierten Etappe vor. Der Neubau wird nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und im Minergie-P-Eco-Standard errichtet. Der Verpflichtungskredit beträgt hier 114,2 Millionen Franken.

Zum Rahmenkredit "Zivile Bauten": Aus dem Rahmenkredit von 160 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für [PAGE 1189] das Immobilienportfolio BBL abgetreten. Dazu gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind. Es sind dies z. B. bauliche Massnahmen in den Bereichen Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau. Zudem geht es um Sicherheitsmassnahmen bis 10 Millionen Franken, um sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und um die damit verbundenen Liegenschaftssanierungen sowie Anpassungen und weitere Aufgaben. Eine Übersicht über die Vorhaben über den beantragten Rahmenkredit "Zivile Bauten" sehen Sie auch auf Seite 4324 der Botschaft.

Noch zum Zusatzkredit Mietkosten Bundesgericht: Dieser Zusatzkredit beträgt 22,2 Millionen Franken. Er setzt sich zusammen aus den Mietkosten für zehn Jahre und einer Anpassung der Mietkosten in der Höhe von 1 Prozent pro Jahr. Seit dem 1. März 2001 mietet die Eidgenossenschaft, vertreten durch das BBL, die Liegenschaft am Schweizerhofquai 6 in Luzern. Im Rahmen der Immobilienbotschaft 2015 hat das Parlament einen Verpflichtungskredit über 10,5 Millionen Franken für die Miete über fünf Jahre bewilligt, nämlich für die Zeit vom 1. März 2016 bis zum 28. Februar 2021. Die vormalige Eigentümerin und Vermieterin, die Schweizerischen Bundesbahnen, hat die Liegenschaft im Jahre 2016 an die Swiss Prime Site Immobilien AG verkauft. Diese hat den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Der aktuelle Mietvertrag endet am 28. Februar 2021 und enthält eine Option für eine zweimalige Verlängerung um jeweils fünf Jahre zu den gleichen Bedingungen.

So weit meine Erläuterungen zum Bundesbeschluss über die Immobilien des EFD für das Jahr 2019. Der Nationalrat hat dem Bundesbeschluss in der Herbstsession mit 123 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, und wie eingangs erwähnt, beantragt Ihnen die Finanzkommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Vorlage ebenfalls zuzustimmen.