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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-09-26

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Es ist unseres Erachtens sehr wichtig, dass wir eine Übergangsregelung vorsehen, die es den kartellisierten Unternehmen erlaubt, sich aus ihrem Kartell zu verabschieden. Die vom Bundesrat vorgesehene Frist von sechs Monaten ist zu kurz. Darum haben Sie jetzt auch der Mehrheit zugestimmt und sich für die Einführung einer einjährigen Frist entschieden. Während dieser Zeit werden keine Sanktionen ausgesprochen. Die Mehrheit beantragt, dass wir die Sanktionen und die Bonusregelung nicht zum selben Zeitpunkt einführen. Das hiesse, dass wir uns nach Ende des ersten Jahres bis Ende des zweiten Jahres in einer Grauzone befänden, während der zwar Sanktionen ausgesprochen werden können, während der aber keine Kronzeugen aussagen können. Würden sich während dieser Zeit dennoch Kronzeugen melden, könnte die Wettbewerbsbehörde weder auf eine vollständige noch auf eine teilweise Belastung verzichten. Dies ist meines Erachtens völlig kontraproduktiv. Auch die Argumente der Mehrheit, dass kartellisierte Unternehmen mehr Zeit zur Auflösung ihres Kartells benötigen, ist nicht vernünftig. Unternehmen - vor allem betroffene Unternehmen - verfolgen schon heute unsere gesetzgeberische Arbeit und wissen bereits heute, dass sie sich auf eine neue, schärfere Gangart der Wettbewerbsbehörden einstellen müssen.

Wenn wir nun den realistischen Zeitplan betrachten, so sehen wir, dass Unternehmen, die bereits heute gegen das Kartellgesetz verstossen, mindestens drei, allenfalls sogar vier Jahre Zeit haben, bis die neuen Massnahmen angewendet werden. Diese Zeitspanne ist gross genug. Wie Herr Schneider in der Diskussion zuvor gesagt hat, könnte man höchstens darüber diskutieren, ob sowohl für die Implementierung des Sanktionierungssystems als auch für die Implementierung der Bonusregelung anstelle der einjährigen Frist eine zweijährige Frist berücksichtigt werden soll. Wichtig ist nämlich meines Erachtens auch, dass die Unternehmen die Spielregeln von Beginn an kennen. Bei Inkrafttreten des Gesetzes darf daher bei den Adressaten keine Rechtsunsicherheit über die zukünftige Anwendbarkeit der Bestimmungen ausgelöst werden, und es darf keine Intransparenz herrschen. Es ist deshalb notwendig, dass in der Übergangsbestimmung von vornherein klare und berechenbare Kriterien definiert werden.

Dass die Sanktionen und die Bonusregelung wie ein Junktim betrachtet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Es geht nämlich nicht an, dass wir die Ausführungsbestimmungen so definieren, dass wir ein Zweistufensystem einführen und während einem Jahr eine Grauzone tolerieren. Mit einer parallelen Einführung der Massnahmen kann möglichen Unsicherheiten bei den Unternehmen und einer Intransparenz bei der Wettbewerbskommission von vornherein entgegengewirkt werden.

Daher bitte ich Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen und so Transparenz zu schaffen.