Germann Hannes · Ständerat · 2019-12-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-17
Wortprotokoll
Ich habe den Ausführungen des Kommissionssprechers gut zugehört und stimme mit ihm überein, was die Ablehnung der No-Billag-Initiative betrifft. Diese ist tatsächlich sehr deutlich erfolgt. Wahrscheinlich die meisten oder alle von uns, ich persönlich auch, haben sich dagegen ausgesprochen, um eine gute Lösung zu finden. Nun hat man dann diese Lösung gefunden, bzw. es war eine knappe Angelegenheit mit der umstrittenen neuen Abgabe für die Unternehmungen; und zwar brauchte es damals - es sei einfach daran erinnert - den Stichentscheid des Präsidenten, damit sie überhaupt in die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen aufgenommen worden ist. Vor dem Volk fand diese dann eine Mehrheit von gerade mal 50,1 Prozent, mit einem Unterschied von 3649 Stimmen. Aber das Resultat gilt trotzdem, auch wenn es knapp ist.
Das heisst aber nicht, dass man nachher schlechte Entwicklungen nicht infrage stellen oder nochmals anschauen dürfte, denn die Einführung der Unternehmensabgabe war mit vielfältigen Problemen verbunden. Die Zahl der Beschwerden bei der Steuerverwaltung muss exorbitante Ausmasse angenommen haben, wie den Auskünften der Verwaltung zu entnehmen ist. Ein besonderes Ärgernis stellt dabei die Besteuerung von Arbeitsgemeinschaften dar. Dies hat der Gesetzgeber notabene nie so vorgesehen, und die Steuerverwaltung praktizierte sie trotzdem. In meinen Augen ist das absolut nicht akzeptabel, ja eigentlich ein Skandal. Es darf doch nicht sein, dass Zwangsabgaben eingezogen werden, die der Gesetzgeber so nicht vorgesehen hat. In diesem Zusammenhang befindet sich ja eine parlamentarische Initiative unseres Kollegen Hans Wicki in der zweiten Phase. Im Nationalrat haben die beiden Kollegen Wasserfallen und Grossen analoge Vorstösse eingereicht. Die Besteuerung von Arbeitsgemeinschaften stellt faktisch eine Dreifachbelastung der Abgabepflichtigen dar. Bereits die Unternehmensabgabe ist eine eigentliche Doppelbesteuerung, weil alle Arbeitenden eines Unternehmens ja bereits in ihrem privaten Haushalt die Abgaben entrichten.
Nun ist noch etwas Neues zu dieser Unternehmensabgabe dazugekommen, nämlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das am vergangenen 5. Dezember gefällt und am letzten Donnerstag publik geworden ist. Es beurteilt die Ausgestaltung der Unternehmensabgabe als verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht kritisiert, dass die Radio- und Fernsehverordnung lediglich sechs Tarifstufen vorsieht. So kann es vorkommen, dass eben jemand mit einem Umsatz von 5 Millionen Franken gleich hoch besteuert wird, wie wenn er knapp 20 Millionen Franken Umsatz hätte. Auch solche Dinge gehen einfach nicht. Wir haben die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und eigentlich ist eine Umsatzgrösse ja ohnehin noch kein Indiz für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern das wäre streng genommen der Gewinn, den das Unternehmen macht. Diese Doppelbesteuerung dürfen wir ruhig infrage stellen und unter die Lupe nehmen. Nun ist es ja so: Bei einer parlamentarischen Initiative fragt es sich in der ersten Phase nur, ob Handlungsbedarf besteht, ja oder nein. Jetzt, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, besteht erst recht Handlungsbedarf, und darum bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. Der Nationalrat, der dann die Vorlage ausarbeiten müsste, respektive die Kommission des Nationalrates, hätte ja dann den nötigen Spielraum, um hier eine ausgewogene Lösung zu finden, respektive wir können diese in der zweiten Phase anpassen.
Darum bitte ich Sie jetzt, in dieser ersten Phase doch über Ihren Schatten zu springen und der parlamentarischen Initiative aufgrund dieser jüngsten Entwicklungen Folge zu geben.