Engler Stefan · Ständerat · 2019-12-17
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17
Wortprotokoll
Es tut mir leid, dass ich heute Morgen wiederholt zu Wort gekommen bin.
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen geht auf die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zurück, welches das Volk am 14. Juni 2015 angenommen hatte und welches erst am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Bestätigt wurde die Abgabepflicht mindestens indirekt mit der [PAGE 1211] überdeutlichen Verwerfung der No-Billag-Initiative am 4.[NB]März 2018. Zur Legitimierung dieser Abgabe, die auch von den Unternehmungen geschuldet ist, verweisen die Gesetzesmaterialien darauf, dass mit der Abgabe das verfassungsmässige Gut einer unabhängigen und qualitativ hochstehenden Informationsversorgung via Radio und Fernsehen garantiert werden soll. Dieses Gut ist per se und in einer direkten Demokratie im Besonderen von grosser Bedeutung und bildet letztlich auch einen essenziellen Faktor für einen stabilen, gut funktionierenden und damit attraktiven Unternehmensstandort Schweiz. Mit anderen Worten profitieren also nicht nur natürliche Personen von einem funktionierenden und unabhängigen Rundfunksystem, sondern ebenso auch die juristischen Personen, was wiederum rechtfertigt, dass auch letztere einen angemessenen Beitrag zu leisten haben.
Es sind denn auch die folgenden Gründe, welche die KVF-S im Stimmenverhältnis von 10 zu 2 Stimmen bewogen haben, die parlamentarische Initiative abzulehnen:
1.[NB]Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes ist noch nicht einmal ein Jahr in Kraft.
2.[NB]Die Auswirkungen bzw. die Anwendung des Gesetzes auf die Unternehmungen können noch nicht beurteilt werden. Der Bundesrat hat auf Mitte 2020 in Aussicht gestellt, die Auswirkungen des neuen Erhebungssystems gestützt auf die Erfahrungen im ersten Erhebungsjahr prüfen zu wollen.
3.[NB]Mit der Annahme des Postulates Abate 19.3235, "Die umsatzabhängige Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen ist problematisch", hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, Alternativen zur Methode der heutigen umsatzabhängigen Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmungen zu prüfen.
4.[NB]Die KVF-S hat der parlamentarischen Initiative Wicki 19.413 Folge gegeben und zugestimmt, dass durch eine Praxisanpassung Doppel- und Mehrfachbelastungen bei Unternehmenszusammenschlüssen, etwa bei Arbeitsgemeinschaften oder Holdingstrukturen, beseitigt werden.
5.[NB]Der Wegfall der Abgabe, welche die Unternehmen zu leisten haben, erreicht bis zu 12 Prozent der Gesamteinnahmen. Wenn diese wegfallen, würde das der Aufrechterhaltung des Service public schaden. Diese Ausfälle müssten durch eine Erhöhung der Abgabe für private Haushalte aufgefangen werden.
Dass Korrekturen bei der Bemessung der Unternehmensabgabe angezeigt sind, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 5. Dezember 2019 bekräftigt. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Entscheid, dass die angewandten Tarifstrukturen nicht verfassungsmässig seien und diese nicht mit dem verfassungsmässigen Rechtsgleichheitsgebot in Vereinbarung zu bringen seien.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre KVF mit 8 zu 2 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor keine Folge zu geben.