Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-12-17
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-17
Wortprotokoll
Ich spreche für die SP-Fraktion zu Block 1, in dem es, wie erwähnt, um die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege geht.
Die SP-Fraktion begrüsst die Schaffung dieses neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und die Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Bund sehr. Die SGK des Nationalrates und erfreulicherweise jetzt auch der Bundesrat anerkennen den dringenden Handlungsbedarf, die Notwendigkeit, genügend Aus- und Weiterbildungsangebote zu schaffen, um den Bedarf an ausgebildeten Pflegefachpersonen heute und auch in Zukunft aus eigener Kraft decken zu können. Wie beim Eintreten gesagt, fehlen bis 2030 - also bis in zehn Jahren - 65[NB]000 Pflegefachpersonen. Diese Zahl stammt vom Forschungsinstitut Obsan und nicht von den Initiantinnen und Initianten.
Zu wenig Fachpersonal bedeutet mehr Stress für diejenigen, die im Einsatz sind, und führt zu einer schlechteren Qualität und zu Risiken für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Dabei handelt es sich keineswegs um irrelevante Aspekte: Es geht um ein erhöhtes Risiko, Komplikationen zu erleiden oder gar zu sterben. Dass mit mehr Fachpersonal auch Gesundheitskosten gespart werden können, ist ein positiver Nebeneffekt.
Es ist erfreulich, dass die Kommissionsmehrheit sowohl Ausbildungsverpflichtungen vorsieht wie auch Finanzhilfen im Umfang von 469 Millionen Franken für die Ausbildung und Ausbildungsbeiträge an die Kosten der praktischen Ausbildung. Dazu kommen den Plafond erhöhende Mittel von 25 Millionen Franken im Rahmen der BFI-Botschaften 2021-2024 und 2025-2028 für die Fachhochschulen zur Steigerung der Anzahl Abschlüsse sowie 8 Millionen Franken für die interprofessionelle Zusammenarbeit. Die SP-Fraktion unterstützt diese Beiträge vollumfänglich.
Der Handlungsbedarf wird aber leider nicht von allen im gleichen Mass erkannt, und die Finanzhilfen werden mit verschiedenen Minderheitsanträgen torpediert. Wir bekämpfen diese Minderheiten klar und deutlich: die Minderheit I (de Courten), die lediglich eine finanzielle Unterstützung und Beiträge für Personen mit Betreuungspflichten vorsieht, wie auch die Minderheit III (Herzog Verena), die nur Darlehen ausrichten will. Und wir bekämpfen natürlich auch die Minderheit II (Nantermod), die gar keine Unterstützungsbeiträge an Studierende ausrichten will.
Die Unterstützungsbeiträge an Studierende in den höheren Ausbildungen, also in Fachhochschulen und höheren Fachschulen, sind absolut wichtig. Sie sind nicht irgendein Füllhorn, sondern gezielte Massnahmen, mit denen die Menschen dann im Alltag auch unterstützt werden. Die Kantone haben sehr wohl Steuerungsmöglichkeiten in der Detailausgestaltung, wenn es darum geht, wie diese Beiträge dann gesprochen und wie hoch sie effektiv sein werden.
Denn es ist eine Tatsache: Sehr viele Frauen und Männer, namentlich Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit EFZ, können sich die Diplomausbildung auf höherer Stufe nicht leisten. Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit haben keinen hohen Monatslohn, sie können nicht Geld zur Seite legen. Wenn sie in der höheren Ausbildung einen Ausbildungslohn von 1200 bis 1500 Franken haben, können sie davon nicht leben. Das kann man nicht, wenn man Betreuungspflichten hat, aber auch nicht, wenn man keine Kinder hat. Mit diesem Lohn kann man in unserem Land nicht leben. Darum braucht es für diese Personen zusätzliche finanzielle Mittel, damit sie eben die weiterführenden Ausbildungen auch in Angriff nehmen.
Wir brauchen verschieden qualifiziertes Personal, wir brauchen auch höher qualifizierte Pflegefachpersonen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können. Ohne die Unterstützung der Studierenden in der Diplomausbildung verschwenden wir wertvolles Potenzial, um den Fachkräftemangel in der Pflege anzugehen, und tragen dazu bei, dass ausgebildetes Personal mangels Perspektiven aus dem Gesundheitsbereich aussteigt.
Die SP unterstützt die Erweiterung der Beiträge auch auf die höheren Fachschulen, wie sie der Bundesrat eingebracht hat. Die übrigen Anträge des Bundesrates lehnen wir aber klar ab. Wir wollen keine Kann-Formulierung für die Kantone in Artikel 6. Es soll den Kantonen nicht einfach freigestellt werden. Wir wollen, dass sich alle Kantone beteiligen. Darum wollen wir auch die Verpflichtung des Bundes auf 469 Millionen Franken und nicht das Sparprogramm des Bundesrates, das diese Beiträge eben um 100 Millionen verkleinert.
Wir sind der Meinung, dass die Kantone mit der Gesetzesvorlage genügend Spielraum in der konkreten Ausgestaltung der Unterstützung haben. Wir wollen auch keine Befristung. Sie haben das bei der Begründung des Antrages meiner Minderheit durch Kollege Barrile gehört. Wir wollen nicht, dass das Gesetz auf acht Jahre befristet wird. Es ist kaum anzunehmen, dass die Probleme dann gelöst sind. Wir brauchen längerfristig genügend Personal.
Bitte unterstützen Sie daher unsere Minderheitsanträge.