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AB 256317

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-17

Wortprotokoll

Ich spreche in Block 2 zu meinen beiden Minderheiten, die Artikel 25a Absatz 2 zur Akut- und Übergangspflege und den neuen Artikel 39b, "Pflicht zum Anschluss an Gesamtarbeitsvertrag", betreffen.

Ich beginne mit der Minderheit zu den Gesamtarbeitsverträgen. Bis jetzt ist der indirekte Gegenvorschlag in erster Linie eine Ausbildungsoffensive. Das ist zwar gut, aber das reicht bei Weitem nicht aus. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat in nur acht Monaten annähernd 115[NB]000 Unterschriften gesammelt, und zwar, weil der Schuh drückt und die Not gross ist. Pflegende leiden in ihrer Arbeit. Pflegende erleiden auch Erschöpfungszustände, Pflegende fallen wegen Burn-outs aus. Zu viele Pflegende steigen zu rasch und auch in jungem Alter wieder aus dem Beruf aus. Viele Gründe sprechen dafür, dass dies wegen der hohen Arbeitsbelastung passiert, wegen teils unattraktiver Arbeitsbedingungen - Sie haben es gehört: Schichtbetrieb, Nacht- und Wochenenddienste - und eben auch wegen der mangelnden oder schwierigen Vereinbarkeit von Beruf und Familie. So nützen Ausbildungsoffensiven wenig, wenn nicht auch Massnahmen zur Verbesserung der Berufsverweildauer getroffen werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Fachpersonen so lange wie möglich im Beruf bleiben und den Beruf eben auch bis ins höhere Alter ausüben können.

Die Verpflichtung zu Gesamtarbeitsverträgen ist eine wichtige Massnahme. Was in der Industrie oder im öffentlichen Verkehr, also in typischen Männerberufen, verbreitet ist, ist in der Pflege nur selten vorhanden. Es existieren zwar einzelne Gesamtarbeitsverträge, etwa in grösseren Spitälern, und in gewissen Kantonen wie Neuenburg gibt es eine Verpflichtung zu kantonalen Gesamtarbeitsverträgen. Doch es sind viel zu wenig. Darum braucht es eben jetzt in diesem Bundesgesetz eine generelle Verpflichtung.

Mit meiner Minderheit will ich lediglich, dass im Gesetz die Pflicht zu Gesamtarbeitsverträgen drinsteht. Sie wissen, [PAGE 2316] dass die Gesamtarbeitsverträge von den Sozialpartnern ausgehandelt werden, und das ist auch richtig so. Mit einer Verpflichtung für Gesamtarbeitsverträge werden die Direktbetroffenen dazu verpflichtet, einen solchen auszuhandeln. Es braucht da kleine Schritte zur Verbesserung, das ist ganz wichtig. Die Pflegenden leisten ihre Arbeit mit sehr viel Engagement und Herzblut. Sie sollen dann auch bessere Arbeitsbedingungen erhalten, das ist ganz wichtig und von grosser Bedeutung. Wir alle wissen: Faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Mitwirkung erhöhen die Motivation und die Qualität der Arbeit. Kollege Maillard hat bereits einiges zum eigenverantwortlichen Arbeiten gesagt und erläutert, welche Bedeutung dies für uns hat.

Ich möchte noch etwas zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 25a Absatz 2 sagen, wonach auch die Akut- und Übergangspflege genannt werden soll. Es ist wichtig, dass diese nicht nur von Ärztinnen und Ärzten, sondern auch von diplomierten Pflegefachpersonen angeordnet werden kann. Diese Erweiterung macht durchaus Sinn. Die Kommission hat das zwar anerkannt, doch mit der von ihr gewählten Formulierung, wonach Massnahmen der Akut- und Übergangspflege gemeinsam von einem Arzt bzw. einer Ärztin und einer Pflegefachperson angeordnet werden müssen, wird eine zusätzliche Hürde zur Anordnung der Akut- und Übergangspflege aufgestellt. Es ist nicht sinnvoll, dass eine gemeinsame Anordnung erfolgen soll. Insofern ist meine Formulierung mit "oder" wesentlich besser. Sie ist praxisnaher und stellt keine zusätzliche Hürde für dieses grundsätzlich interessante Instrument, die Akut- und Übergangspflege, dar. Es handelt sich lediglich um Massnahmen, die für vierzehn Tage angeordnet werden können. Wenn man da mit zusätzlichen Kosten argumentiert, muss ich entgegnen, dass davon nicht die Rede sein kann, zumal es sich in erster Linie um einen Finanzierungsmodus handelt.

Ich bitte Sie, in diesem Block meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.