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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-12-18

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-18

Wortprotokoll

Mit einem Ordnungsantrag, der gestern am späten Nachmittag eingereicht wurde, beantragt Ihnen die sozialdemokratische Fraktion, das Traktandum 19.213, "Bundesstrafgericht. Präsidium und Vizepräsidium 2020-2021", von der Traktandenliste zu streichen. Ein neuer Termin, wann dieses Geschäft wieder auf die Traktandenliste gesetzt werden soll, nennt die SP-Fraktion nicht. Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, diesen Ordnungsantrag abzulehnen.

Gerne erläutere ich Ihnen die Problematik am Bundesstrafgericht. Am 27. September 2017 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Tito Ponti zum Präsidenten und Giuseppe Muschietti zum Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichtes. Beide sind italienischer Muttersprache, und beide gehören der FDP an. Die weiteren Mitglieder der fünfköpfigen Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes für die Jahre 2018 und 2019 waren Giorgio Bomio-Giovanascini von der SP, Martin Stupf von der CVP und Patrick Robert-Nicoud von der SVP.

Die Aufsicht über das Bundesstrafgericht wird durch das Bundesgericht und dort durch die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes wahrgenommen. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des Bundesgerichtes, der Vizepräsidentin und einem weiteren ordentlichen Richter. Aktuell besteht die Verwaltungskommission aus Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer von der SP, der Vizepräsidentin des Bundesgerichtes Martha Niquille von der CVP und Yves Donzallaz von der SVP.

Auf Geheiss dieser Aufsichtsbehörde musste die Verwaltungskommission am Bundesstrafgericht per 1. Januar 2019 auf nur noch drei Personen verkleinert werden. Obwohl Giuseppe Muschietti von der FDP, Giorgio Bomio-Giovanascini von der SP, Martin Stupf von der CVP und Patrick Robert-Nicoud von der SVP bis Ende 2019 als Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes gewählt waren, schieden diese infolge Rücktritts beziehungsweise Wahl an das Bundesgericht im Laufe des Jahres 2018 als Mitglieder der Verwaltungskommission aus. Wie Sie wissen, trat wenig später per 31. März 2019 auch Tito Ponti von der FDP zurück. Verdankenswerterweise haben sich, nachdem alle fünf bisherigen Mitglieder der ursprünglich fünfköpfigen Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes nicht mehr zur Verfügung standen, Stephan Blättler und Sylvia Frei für das Präsidium des Bundesstrafgerichtes zur Verfügung gestellt. Es stellten sich keine anderen Kandidaten zur Verfügung.

Sie - also die Vereinigte Bundesversammlung - haben diesen Personen am 30. März dieses Jahres Ihr Vertrauen ausgesprochen und sie ins Präsidium des Bundesstrafgerichtes gewählt. Ich bitte Sie, diesen beiden Personen weiterhin ihr Vertrauen auszusprechen.

Le président et la vice-présidente actuels du Tribunal pénal fédéral ont été élus par l'Assemblée fédérale jusqu'au 31 décembre 2019. Si l'Assemblée fédérale sursoit à l'élection de leurs successeurs d'ici là, le Tribunal pénal fédéral sera sans présidence et sans vice-présidence au 1er janvier 2020.

1.[NB]Es kann nicht sein, dass das Bundesstrafgericht per 1. Januar 2020 führungslos ist. Auch ein Gericht muss ein Präsidium haben. Wir als Wahlkörper können uns hier nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern müssen Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass das Bundesstrafgericht per 1. Januar 2020 ein durch die Vereinigte Bundesversammlung gewähltes Präsidium hat.

2.[NB]Die SP-Fraktion präsentiert keine alternativen Kandidaten für das Präsidium. Gerade hier liegt die Problematik des Ordnungsantrages Nordmann: Weder am 20. August 2019 noch am 24. September 2019 haben sich andere Kandidaten als die heute zur Wahl stehenden Personen für das Präsidium zur Verfügung gestellt. Wenn die SP-Fraktion mit der Wahl der durch die Gerichtskommission vorgeschlagenen Kandidaten nicht einverstanden ist, hätte die SP-Delegation ihrerseits alternative Kandidaten für das Präsidium vorschlagen müssen.

3.[NB]Die Verantwortung für die Missstände am Bundesstrafgericht, über die sich die Medien geäussert haben, liegt auch bei der Aufsicht, also bei der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes. Hier sind Ulrich Meyer von der SP, Martha Niquille von der CVP und Yves Donzallaz von der SVP gefordert, Massnahmen zu ergreifen, um allfällige Missstände am Bundesstrafgericht zu beheben. Es wäre schlicht unehrlich, nun die heute zur Wahl stehenden Personen für allfällige Missstände am Bundesstrafgericht verantwortlich zu machen, da diese das Präsidium erst seit dem 1. April dieses Jahres innehaben.

Entsprechend bitte ich Sie, heute dem Antrag Ihrer Gerichtskommission sowie dem Vorschlag des Gesamtgerichtes zu folgen und für die Amtsperiode 2020/21 Sylvia Frei zur Präsidentin und Stephan Blättler zum Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichtes zu wählen und den Ordnungsantrag der SP-Fraktion abzulehnen.