Hefti Thomas · Ständerat · 2019-12-18
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie in erster Linie, im Sinn eines sogenannten Systementscheides der Minderheit Rieder zuzustimmen, welcher ich selbst auch angehöre. Ich erscheine zudem mit einer anderen Minderheit auf der Fahne. Sie ist ein bisschen kleiner. Aber das sind Minderheitspositionen für den Fall, dass sich unser Rat nicht für die Minderheit Rieder entscheiden sollte. Diese zweite Minderheit folgt den Linien des nationalrätlichen Gegenentwurfes, aber unter Weglassung der Haftungsbestimmungen, unter Weglassung der besonderen Haftungsbestimmungen.
In der Botschaft zur Konzernverantwortungs-Initiative steht an ganz zentraler Stelle, dass der Bundesrat die Initiative nicht unterstützen könne, weil sie unsere Unternehmen im Vergleich zu den Unternehmen der mit uns in Wettbewerb stehenden Länder über Gebühr benachteiligen würde. Diese Benachteiligung ergäbe sich insbesondere durch die von der Initiative vorgesehenen Haftungsnormen. Der Gegenvorschlag, wie ihn der Nationalrat konzipiert und verabschiedet hatte und auf den wir im Frühjahr hier nicht eingetreten sind, brächte Haftungsbestimmungen, die sich als nicht viel weniger nachteilig auswirken würden als das, was die Initiative anstrebt. Es liegt hier kein grosser Unterschied zwischen dem Gegenvorschlag des Nationalrates und dem, was die Initiative erreichen möchte, vor. Das alles wurde in der Frühjahrssession von Herrn Kollege Rieder bereits eingehend dargelegt.
In seiner Botschaft, die aus dem Jahr 2017 stammt, beantragte der Bundesrat aber nicht nur die Ablehnung der Initiative, sondern erklärte auch, dass er auf einen Gegenvorschlag verzichten wolle. Der Bundesrat behielt sich jedoch ausdrücklich vor, dem Parlament später allenfalls Vorlagen zu unterbreiten, dies insbesondere dann, wenn zum Beispiel in der EU oder in umliegenden Ländern solche Schritte unternommen würden. Das heisst, der Bundesrat behielt sich damals vor, später international abgestimmt tätig zu werden.
Nach einer diesbezüglichen Lagebeurteilung in diesem Sommer ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass er dem Parlament in einer Vorlage neue Gesetzesbestimmungen unterbreiten möchte. Diese Idee ist von der Minderheit Rieder aufgenommen worden. Es wurden damit insbesondere im Bereich der Berichterstattung neue Regelungen vorgeschlagen, aber keine neuen Haftungsbestimmungen.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Mit den Haftungsbestimmungen sowohl der Initiative als auch des Gegenvorschlages des Nationalrates würde die Schweiz zum Magnet für die Anwaltsbüros aller Länder, die kämen, um unsere Unternehmen, ob gross, mittel oder klein, für alles, was im Bereich ihrer Tochter- oder Partnerfirmen oder im Bereich ihrer ganzen Lieferketten irgendwo auf der Welt schiefginge, einzuklagen und zur Ader zu lassen. Mit uns vergleichbare Länder machen einen grossen Bogen um das Thema Haftung. Am deutlichsten ist das in Frankreich zu beobachten, wie das bereits Kollege Rieder ausgeführt hat. In Frankreich braucht es 5000 Stellen, damit man als Konzern unter das Gesetz fällt, bzw. 10[NB]000 weltweit. Man kann sich vorstellen, wie wenige Unternehmen in der Schweiz noch übrig blieben, wollten wir diese französische Regelung übernehmen. Das zeigt, wie heikel das Thema Haftung ist.
Es wird da und dort die Meinung vertreten, die Unternehmen müssten drankommen; wir sollten uns keine Sorge um diese Unternehmen machen. Es wird auch unterstellt, diese Unternehmen handelten an sich grundsätzlich schlecht. Letzteres trifft nicht zu, und das Erstere ist gefährlich. Es werden bei Annahme der Initiative oder des Gegenvorschlages des Nationalrates Klagen kommen, die nicht ehrenwerten Motiven entspringen. Was die Initiative will und was der Gegenvorschlag eben leider auch nicht verhindert, sind missbräuchliche und erpresserische Klagen. Solche wird es geben. Vielleicht noch nicht kurzfristig, aber mittel- und längerfristig - speziell auch Klagen, die ihren Ursprung im Umkreis von Konkurrenzunternehmen haben und dazu dienen, eben schweizerische Konkurrenten in eine schwierige Lage zu bringen.
Wenn einmal eine Klage gegen ein solches Unternehmen eingereicht wird, dann ist dieses Unternehmen in einer schwierigen Lage. Sehen Sie nur, was alles an den Häusern angeheftet ist! Sehen Sie nur, welche Post wir bekommen; sehen Sie nur, mit welch massiven Mitteln wir dazu gebracht werden sollen, dass wir entweder der Initiative oder dem Gegenvorschlag des Nationalrates zustimmen! Wir dürfen diesem Druck nicht nachgeben. Wir müssen diesem Druck standhalten, im Interesse des Werkplatzes Schweiz, im Interesse unserer Wirtschaft, im Interesse unserer Sozialwerke, damit wir diese halten können. Denn wer will diese abbauen? Niemand.
Allein die Einreichung einer Klage wird von einer riesigen negativen Publizität gegen das beklagte Unternehmen begleitet sein. Das wird letztlich relativ bald dazu führen, dass solche Unternehmen hohe Summen zahlen werden, um sich abzulösen, um einen Vergleich zu machen, damit nur endlich die Kampagne aufhört. Denn die Alternative ist ein langes Verfahren, das in jedem Schritt wieder von einer negativen Kampagne begleitet wird, bis dann endlich ein Urteil kommt, das eben vielleicht sogar gar nicht dem Kläger recht gibt - aber das wird dann irgendwo in den Medien unter "ferner liefen" vermerkt sein. Das nützt nichts, der Schaden ist angerichtet. Solche Situationen sollten wir nicht schaffen. Das verdienen unsere Unternehmen nicht.
Es geht um Standortfaktoren, Rahmenbedingungen - positiv oder eben negativ - in der Schweiz, in unserem Standort Schweiz. Sie wiegen längerfristig viel schwerer als ein oder zwei Steuerprozente weniger oder mehr. Wir würden etwas machen, was in der Welt heute auf diese Weise einzigartig wäre. Dass solche einzigartigen Sachen gefährlich werden können, haben wir beim Bankgeheimnis gesehen.
Deshalb empfehle ich Ihnen grundsätzlich, dem Antrag der Minderheit Rieder zuzustimmen und dieses Konzept zu wählen bzw., falls der Rat das nicht tun sollte, den Anträgen meiner Minderheit zu folgen, die ein Gegenkonzept zum indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates darstellen.