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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-18

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen namens des Bundesrates Zustimmung zur Minderheit Cramer. Herr Ständerat Fässler hat eigentlich alles schon sehr ausführlich dargelegt. Ich möchte nur hinzufügen, dass die in Artikel 19 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes von der Mehrheit der SPK-S beantragte Streichung des Ausdrucks "Profiling" nicht zu einer materiellen Änderung führt. Das Profiling hat in dieser Bestimmung keine selbstständige Bedeutung. Das wurde im Nationalrat teilweise unzutreffend ausgeführt.

Ich möchte einfach nochmals klarstellen: Profiling fällt mit oder ohne ausdrückliche Erwähnung in den Anwendungsbereich von Artikel 19 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes, sofern es zu einer automatisierten Einzelentscheidung führt, welche für die betroffene Person mit Rechtsfolgen verbunden ist oder sie erheblich beeinträchtigt. Dies gilt sowohl für das einfache Profiling wie auch für das Profiling mit hohem Risiko nach Artikel 4 Buchstabe fbis des Datenschutzgesetzes gemäss Kommissionsmehrheit.

Hier geht es also dem Bundesrat darum, Rechtsunklarheiten zu vermeiden. Deshalb bitte ich Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und die Kommissionsminderheit Cramer zu unterstützen. Sollten Sie dies nicht tun, möchte ich einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen: Würde die Mehrheit der SPK-S obsiegen, würde das die Rechtslage nicht verändern.

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