Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt die Minderheit Fässler Daniel. Herr Ständerat Fässler hat soeben ausgeführt, dass Ihre Kommission hier eine wesentliche Verschärfung der Datenschutzbestimmungen beschlossen hat.
Die Mehrheit beantragt Ihnen, die Anforderung an die Bekanntgabe von Personendaten weiter zu erhöhen: Jede Bekanntgabe von Personendaten an Dritte ist als Persönlichkeitsverletzung zu werten, und es soll nur eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person als Rechtfertigungsgrund genügen. Kurz gesagt: Die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte soll gemäss Ihrer Kommissionsmehrheit nur noch dann zulässig sein, wenn die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat; das ist ein Opt-in-System.
Aus Sicht des Bundesrates sprechen verschiedene Gründe dagegen. Zunächst gäbe es erhebliche praktische Probleme. Unternehmen können sich bei der Datenbekanntgabe an Dritte nicht mehr auf ihre überwiegenden Interessen stützen, zum Beispiel den Abschluss eines Vertrages. Vielmehr müssten sie in jedem Fall die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen einholen. Dies würde einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand bedeuten. Besondere Schwierigkeiten könnten sich in Konzernverhältnissen ergeben, weil die einzelnen Gesellschaften - Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft - im Verhältnis zueinander auch als Dritte gelten. Ausserdem würden andere wichtige Rechtfertigungsgründe ausgehebelt; denken Sie beispielsweise an Journalistinnen und Journalisten oder an Forschende, die Daten heute aus einem überwiegenden Interesse ohne die Einwilligung der betroffenen Person an Dritte weitergeben dürfen. Dies wäre mit dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit nicht mehr möglich. Es wäre unverhältnismässig und nicht systemgerecht, wenn solche wichtigen Interessen nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Diese Regelung gemäss Kommissionsmehrheit würde auch wesentlich strenger ausfallen als das europäische Datenschutzrecht. Denn die Bekanntgabe von Personendaten wäre in der Schweiz nur noch, ich habe es gesagt, mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person zulässig.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier der Kommissionsminderheit, angeführt von Herrn Ständerat Fässler, zu folgen.