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Würth Benedikt · Ständerat · 2019-12-18

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18

Wortprotokoll

In der Eintretensdebatte wurde jetzt mehrfach gesagt, dass nur ein ganz kleiner Teil der schweizerischen Volkswirtschaft von den neuen Regelungen betroffen sei. Ich möchte das klar in Abrede stellen. Wenn wir den Geltungsbereich anschauen, dann sind die Eckwerte gemäss Vorlage wie folgt: 40 Millionen Franken Bilanzsumme, 80 Millionen Umsatzerlös, 500 Vollzeitstellen; zwei dieser drei Kriterien müssen erfüllt sein. Das ist nicht ein kleiner Teil unserer Volkswirtschaft, sondern dann sind wir im Herzen unserer Volkswirtschaft. Es sind nämlich zahlreiche relevante Unternehmen in unseren Wirtschaftsregionen, in unseren Kantonen betroffen, auch viele Zulieferer sind indirekt von solchen Bestimmungen betroffen. Es ist eben nicht so, wie die Initiantinnen und Initianten es uns weismachen wollen, dass es nur eine Glencore-Gesetzgebung ist. Es ist eine wirtschaftsrechtliche Gesetzgebung, die weitreichende Konsequenzen für unseren Standort Schweiz hat.

Wenn, wie vorhin auch erwähnt, der Verwaltungsratspräsident von Roche, Herr Franz, sagt, ihn störe es, dass es nur die Grossen treffe, muss ich einfach sagen: Dann liegt er hier falsch, dann hat er den Text nicht gelesen.

Als man in diesem Haus, in diesen Parlamentskammern vor einigen Jahren über den Finanzplatz gesprochen hat - ich war damals noch nicht Mitglied dieses Rates -, war es ein geflügeltes Wort, fast das Wort des Jahres: "Ja kein Swiss Finish!" Ja kein Swiss Finish, wir wollen gleich lange Spiesse für unsere Finanzwirtschaft, für unseren Finanzplatz haben - völlig nachvollziehbar! Hier geht es nun für die Realwirtschaft, für die Exportwirtschaft um die genau gleiche Frage: Wollen wir einen Swiss Finish? Oder wollen wir eine Regulierung, die sich an internationalen Standards orientiert, die auch nicht einfach weich, sondern durchaus streng sind und auch immer strenger werden?

Diese Frage möchte ich doch ganz klar beantworten. Aus Gründen des internationalen Wettbewerbs ist es wichtig, dass wir uns international konform verhalten, internationale Regeln beachten, aber nicht weiter gehen. In diesem Zusammenhang wurde das Bankgeheimnis erwähnt. Das scheint mir ein sehr schlechter Vergleich zu sein. Wie war damals die Ausgangslage? Die Schweiz hatte über Jahre ein massives Regulierungsgefälle geschaffen. Dank dieses Regulierungsgefälles haben wir uns zu einem sehr potenten Finanzplatz entwickelt, insbesondere im relevanten Vermögensverwaltungsbereich. Darum wurden wir kritisiert, darum wurden wir angegriffen. Hier haben wir doch eine völlig andere Situation. Hier haben wir kein eklatantes Regulierungsgefälle, bzw. der Bundesrat will mit seinem Vorschlag gerade das internationale Niveau berücksichtigen.

Die Berichterstattungspflichten, die vorhin auch kritisiert wurden, sind nicht nichts. Es ist zuzugeben, dass vielleicht vor Jahren das ganze Thema "Reputationsmanagement" bei den Unternehmen noch eher ein Schattendasein gefristet hat. Heute ist aber das Reputationsmanagement ein ganz zentrales Element jedes Risikomanagements. Kein Unternehmen möchte eine schlechte Reputation: Eine schlechte Reputation hat auch materielle Auswirkungen; eine schlechte Reputation kann kursrelevant sein; eine schlechte Reputation kann dazu führen, dass Kunden abspringen oder dass man mit Zulieferern Probleme bekommt. Darum sei zur Ehrenrettung des Entwurfs des Bundesrates doch gesagt: Dieser Ansatz bringt etwas, er bringt Visibilität für die Unternehmen, die das vielleicht noch nicht so gut machen, und er hat durchaus auch materielle Auswirkungen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Rieder zu folgen. Der Antrag ist richtig angelegt.

Ich möchte in diesem Kontext auch dem Bundesrat danken, dass er - zwar spät, aber nicht zu spät - die Zeichen der Zeit erkannt hat und diesen Vorschlag mitlanciert hat.

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