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Müller Leo · Nationalrat · 2019-12-18

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18

Wortprotokoll

Hier in Artikel 3 geht es darum, dass der Versicherer vor Abschluss des Vertrages dem Versicherten verschiedene Punkte bekannt geben muss, die vor Abschluss des Vertrages eben geklärt sein müssen. Bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f geht es konkret um die Rückkaufs- und Umwandlungswerte. [PAGE 2348]

Wir haben in der Fraktion nochmals intensiv darüber diskutiert. Wir haben jetzt drei Varianten. Die erste ist jene der Mehrheit, die zweite ist nachher jene der Minderheit I (Birrer-Heimo), und dann haben wir die Variante der Minderheit II (Aeschi Thomas).

Kurz gesagt: Wir als Mitte-Fraktion werden die Minderheit II unterstützen, und zwar ist es so, dass wir dort sehen, dass es um Streichen geht. Aber das Streichen bedeutet geltendes Recht. Die Mitte-Fraktion unterstützt hier das geltende Recht, d. h., dass einfach die Rückkaufs- und Umwandlungswerte bekannt zu geben sind, nicht aber die weiteren Kosten, die daraus entstehen. Streichen heisst also nicht, dass auch das heutige Recht zu streichen ist, sondern Streichen heisst nur, dass eine Änderung gestrichen wird und am geltenden Recht festgehalten werden soll. Das wollen wir als Mitte-Fraktion.

Deshalb werden wir die Minderheit II (Aeschi Thomas) unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das Gleiche tun.

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