Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2019-12-18
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-18
Wortprotokoll
Zusammenfassend zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f, Minderheit II (Aeschi Thomas): Die Minderheit möchte beim geltenden Recht bleiben, das haben wir jetzt mehrfach gehört. Schon unter aktuellem Recht müssen die Versicherer die Rückkaufs- und Umwandlungswerte offenlegen. Mit einer weitergehenden Regulierung kann kein entscheidender Mehrwert geschaffen werden.
Zur Minderheit I (Birrer-Heimo): Frau Birrer-Heimo findet es zwar erfreulich, dass der Ständerat hier eine Informationspflicht erweitert hat, möchte aber mit der Version der Minderheit I für den Kunden mehr Transparenz schaffen und den Begriff der Kosten erweitern.
Für die Mehrheit - wahrscheinlich ist es mittlerweile nicht mehr die Mehrheit der Kommission - ist die Informationspflicht über die Kosten in der Fassung des Ständerates ausreichend formuliert. Gemäss Ständerat muss der Versicherer nicht nur über Rückkaufs- und Umwandlungswerte, sondern auch über die Kosten im Falle eines Rückkaufs informieren.
Die Mehrheit bittet Sie, ihr zu folgen. Die Kommission entschied mit 13 zu 11 Stimmen.