Müller Leo · Nationalrat · 2019-12-18
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 6 Absatz 2. Hier geht es darum, wie die Kündigung formuliert werden soll. Im heute geltenden Recht ist es so, dass das Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen, nachdem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten hat, erlischt. Die Frist ist also nicht absolut begrenzt, es gilt nur die relative Frist von vier Wochen.
Der Nationalrat hat in einer ersten Lesung beschlossen, dass neben dieser relativen Frist eine absolute Frist von zwei Jahren einzuführen sei. Diese absolute Frist schafft Klarheit. Die Mehrheit hat dann beschlossen, dem Ständerat zu folgen. Mit meiner Minderheit, mit meiner grossen Minderheit möchte ich bewirken, dass wir am Beschluss unseres Rates festhalten, nämlich daran, dass die absolute Frist von zwei Jahren eingeführt wird. Wir haben im Zivilrecht - ich weiss, das ist nicht ganz vergleichbar, aber trotzdem - auch relative Fristen, z.[NB]B. bei der Ausübung von Vorkaufsrechten und bei anderen Rechten. Wir haben auch absolute Fristen, um irgendwann Rechtsklarheit schaffen zu können, damit solche Geschäfte nicht über längere Zeit in der Schwebe bleiben und niemand weiss, was dann allenfalls geschehen soll. Mit dieser Einführung einer absoluten Frist von zwei Jahren möchten wir von der Minderheit bewirken, dass nach zwei Jahren Rechtsklarheit herrscht - dass man sagt, dass das Kündigungsrecht erlischt, dass es nicht mehr möglich ist und dass dann die vertraglichen Bedingungen gelten.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zu folgen und eben dieser Rechtsklarheit zuzustimmen.