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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-09-30

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-09-30

Wortprotokoll

Medienprodukte sind nicht einfache Wirtschaftsgüter, die bloss für die Eigentümer oder für die Arbeitnehmer von Belang sind. Zeitungen sowie Radio- und Fernsehangebote haben für die Gesellschaft und für das Staatswesen eine grosse Bedeutung. Sie spielen im Rahmen der demokratischen Willensbildung und der sozialen Kohäsion eine tragende Rolle. Vor diesem Hintergrund sind aus staatspolitischer Sicht Fusionen und Übernahmen im Medienbereich mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen.

Eine wirtschaftliche Beherrschung schweizerischer Medien durch einen ausländischen Medienkonzern muss nicht notwendigerweise mit negativen Auswirkungen auf unsere Zeitungslandschaft verbunden sein. Die Transaktion, um die es jetzt hier geht, wäre aber dann problematisch, wenn sie mit negativen Einflussnahmen auf das schweizerische Medienschaffen einherginge. Zu denken ist etwa an die Etablierung eines Journalismus, der ohne soziales Verantwortungsbewusstsein und ohne Rücksicht auf föderalistische Anliegen und den Schutz von Minderheiten betrieben würde.

Die heutige Verfassung kennt bei den Printmedien jedoch keine medienrechtliche Interventionsmöglichkeit. Allein die Vinkulierung gibt noch keine Garantie dafür, dass die schweizerischen Verlage nicht in ausländische Hände übergehen können; es wären schon konkrete gesetzliche Vorschriften über das Aktionariat bzw. über eine schweizerische [PAGE 1477] Beherrschung notwendig. Ähnliche Bestimmungen mit einem Genehmigungssystem bei Aktionärsänderungen gibt es heute bei den elektronischen Medien, also bei Radio und Fernsehen.