Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2019-12-19
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-19
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen hier zusammen mit der Mehrheit der Kommission, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Es geht, wie gehört, um die erleichterte Gründung und um die entsprechende Erleichterung auch bei Kapitalerhöhungen. Die Erleichterung besteht darin, dass eine öffentliche Urkunde in einfachen Fällen nicht nötig sein soll. Es geht hier, rechtspolitisch gesehen, also darum, dort administrative Hürden abzubauen, wo die Hürde, nämlich das Erfordernis, einen Notar beizuziehen, keinen Mehrwert schafft. Hier können wir ohne Schaden deregulieren.
Die Staatsanwaltschaften befürchten vermehrte Gründungs- und Konkursschwindel und missbräuchliche Firmenänderungen. Die Notare stossen ins gleiche Horn, vor allem die Vertreter des Privatnotariats. Honni soit qui mal y pense!
Weder entspricht es der Aufgabe noch der Prüfungsbefugnis, noch den tatsächlichen Möglichkeiten der Notare, dass sie Schwindelgründungen und Konkursreiterei tatsächlich unterbinden können müssen. Bei den Gründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen, um die es vorliegend geht, prüft der Notar nämlich nur, ob die ihm unterbreiteten Belege vollständig und korrekt sind. Ob jemand die Absicht hat, mit dem gegründeten Unternehmen etwas Unrechtmässiges zu tun, zum Beispiel Geldwäscherei zu betreiben, das kann der Notar nicht erkennen. Wenn er einen Verdacht schöpfen sollte, so kann er wegen seiner beschränkten Aufgabe und seiner beschränkten Befugnis nicht dagegen einschreiten bzw. nicht in der Weise, dass er eine Gründung oder eine Kapitalerhöhung deswegen verhindern könnte.
Die psychologische Schwelle für jemanden, der Böses im Schilde führt, die darin besteht, dass er noch bei einer Amtsperson vorbeigehen muss, rechtfertigt es nicht, dass darum alle diesen Schritt machen müssen. Wir sollten Gesetze nicht generell und speziell für die schwarzen Schafe schreiben, denn genau so erhöht man die Belastung der Unternehmen durch Regulierung. Für die schwarzen Schafe gibt es das Strafrecht. Bundesrat und Parlament wollen im Übrigen auch gegen Konkursreiterei und Schwindelgründungen vorgehen. Der Bundesrat hat am 26. Juni eine Botschaft zur Umsetzung der Motion 11.3925 verabschiedet. Da stehen bezeichnenderweise strafrechtliche Massnahmen im Zentrum.
Wenn wir dieser Änderung zustimmen, ist es im Übrigen auch nicht so, dass die Gründung einer Gesellschaft und Kapitalerhöhungen gleichsam frei von staatlicher Kontrolle über die Bühne gehen können. Es braucht eine Eintragung im Handelsregister. Der Handelsregisterführer prüft, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt sind. Er identifiziert namentlich die Personen. Die Identität aller natürlichen Personen, die ins Handelsregister eingetragen werden, wird anhand eines Passes oder einer ID durch den Handelsregisterführer geprüft. Natürlich wird im Fall einer Gründung mit einem Strohmann dessen Identität geprüft. Aber daran kann auch die öffentliche Beurkundung nichts ändern.
Auch das Argument, dass es die öffentliche Beurkundung brauche, weil die Notare die Gründer in diesem Zusammenhang rechtlich beraten, überzeugt nicht. Das Argument ist bei genauem Hinsehen sogar eher grotesk. Denn erstens ist es schlimm genug, dass man ein Unternehmen offenbar nicht ohne rechtliche Beratung und ohne die Hilfe von Juristen gründen kann. Wir sollten darum, wenn schon, die Gesetze vereinfachen. Wenn aber, zweitens, tatsächlich eine [PAGE 2383] Nachfrage nach Rechtsberatung besteht, dann überlassen wir in einer Marktwirtschaft die Befriedigung dieser Nachfrage den Privaten, also den Anwälten oder Treuhändern. Drittens darf sodann die Rechtsberatung nicht auch noch zum Zwang gemacht werden. Genau so argumentieren aber die Gegner der Erleichterungen, wenn sie sagen, man müsse die Handelsregisterämter entlasten.
Darüber hinaus hält das Eidgenössische Amt für das Handelsregister die Befürchtung, dass die Erleichterungen bei Gründungen und Kapitalerhöhungen zu einer Mehrbelastung der Handelsregisterämter führen könnten, für unbegründet - Herr Kollege Bregy, das haben wir in der Kommission gehört. Die Musterstatuten, die zusammen mit den Erleichterungen eingeführt würden, würden die Handelsregisterämter sogar entlasten. Diese Musterstatuten sind ein Teil der vorgeschlagenen Erleichterungen.
Schliesslich ist zu bemerken, dass bereits heute mehr als 10 Prozent - Tendenz vermutlich zunehmend - der neu gegründeten Gesellschaften über Gründungs-Websites gegründet werden. Die Rolle des Notars beschränkt sich in diesen Fällen im Wesentlichen noch darauf, die über die Website generierten, vorbereiteten Dokumente zusammen mit einer Vollmacht beim Handelsregister einzureichen. Der Notar als Durchlauferhitzer und Kostenerzeuger: Das ist kein Modell, auf das ein Land, das es den Unternehmen leichtmachen will, abstellen sollte.
Wagen Sie darum den kleinen Schritt: Sagen Sie Ja zu einem Verzicht auf die öffentliche Beurkundung in klar definierten, ganz einfachen Fällen von Gründungen, Statutenänderungen und Kapitalerhöhungen.