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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-12-19

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 697d Absatz 3 OR geht es darum, wann das Gericht eine Sonderuntersuchung anordnen kann. Bundesrat und Ständerat sind der Ansicht, dass das Gericht dann eine Sonderuntersuchung anordnen solle, wenn die Gesuchsteller glaubhaft machen, dass Gründer oder Organe Gesetz oder Statuten verletzt haben und die Verletzung geeignet ist, die Gesellschaft oder die Aktionäre zu schädigen. Dieses Erfordernis des Geeignetseins, einen Schaden herbeizuführen, lässt natürlich relativ grossen Interpretationsspielraum zu. Der Nationalrat und Ihre vorberatende Kommission hingegen sind der Ansicht, dass glaubhaft gemacht werden muss, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Dies ist präziser und schafft damit auch Rechtssicherheit.

Die Kommission hat mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten beschlossen.