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Engler Stefan · Ständerat · 2019-12-19

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-19

Wortprotokoll

Ich habe die Aufgabe übernommen, für die WAK-S über die Motion Hausammann 16.3495 Bericht zu erstatten. Dem Kommissionsbericht entnehmen Sie, dass die Kommission im Verhältnis von 10 zu 2 Stimmen den Antrag stellt, die Motion nicht anzunehmen. Zwischenzeitlich ist ein Einzelantrag Germann eingegangen, welcher die Annahme der Motion empfiehlt.

Worum geht es bei dieser Motion aus dem Landwirtschaftsbereich? Beim freiwilligen Programm für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion gilt heute die Vorgabe, dass in der Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztiere - wir sprechen von Kühen und Rindern - mindestens 90 Prozent Grundfutter enthalten sein müssen. Zusätzlich muss, damit Betriebe an diesem freiwilligen Programm teilnehmen können, die Futterration im Talgebiet zu mindestens 75 Prozent und im Berggebiet zu mindestens 85 Prozent aus Wiesen- und Weidefutter bestehen. Das schränkt die Teilnahme am Programm ein, das schränkt den Verbrauch bzw. die Verfütterung des auf dem eigenen Betrieb produzierten Silomaises ein. Um die Vorgaben des Programms für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion erfüllen und einhalten zu können, muss Wiesen- und Weidefutter zugekauft und oftmals dafür der eigene Mais verkauft werden.

Was war ursprünglich der Sinn des Programms? Was wollte man damit erreichen? Das Programm sollte dazu beitragen, die graslandbasierte Fütterung von Kühen und Rindern zu fördern. Seine Motion hat Herr Nationalrat Hausammann am 16. Juni 2016 eingereicht; das liegt schon einige Zeit zurück. Mit seiner Motion verlangte er, dass das Programm so angepasst wird, dass der Einsatz von betriebseigenem Mais, betriebseigenen Futterrüben sowie weiteren betriebseigenen Grundfuttermitteln erhöht werden kann. Diese Motion hat der Nationalrat am 28. Februar 2018 mit einem Stimmenverhältnis von 97 zu 87 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen.

Die WAK-S hat sich vertieft mit der Thematik auseinandergesetzt und sich davon überzeugen lassen, dass die Motion zwischenzeitlich obsolet geworden ist, und zwar deshalb, weil der Bundesrat selber im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus plant, auf die Beschränkung der Verfütterung von eigenem Mais zu verzichten, was umgekehrt heisst, dass der betriebseigene Silomais in Zukunft ohne Begrenzung verfüttert werden darf.

Diese Korrektur ist deshalb angezeigt und im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus angedacht, weil die Evaluation des laufenden Programms zu folgenden Ergebnissen kam: Das Programm leistete einen positiven Beitrag zur Zielerreichung, dort, wo es um die Begrenzung des Einsatzes von Kraftfutter in der Wiederkäuerfütterung ging. Auch bei der standortgerechten Milch- und Fleischproduktion, bei der Erhaltung der professionellen Graswirtschaft sowie beim Wettbewerbsvorteil im Bereiche der Raufutterveredelung hat das Programm durchaus positive Ergebnisse erzielt. Keine oder eine geringe Wirkung - auch das ergab die Evaluation - ergab sich bezüglich der verbesserten Schliessung der Nährstoffkreisläufe oder aber der Verringerung des Einsatzes von Silomais.

Aus diesen Überlegungen soll das Programm der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus, wenn es fortgesetzt wird, auf die Begrenzung der Rohproteinzufuhr ausgerichtet sein. Damit wird die Begrenzung von Silomais in der Ration obsolet. Damit ist eigentlich auch das Anliegen, das Herr Nationalrat Hausammann mit seiner Motion verfolgt, gegenstandslos geworden. Wir werden im Rahmen der Beratung der Agrarpolitik 2022 plus kontrollieren können, ob das so eingehalten wird oder nicht.

Unter diesen Umständen macht es wenig Sinn, jetzt eine Motion auf den Weg zu schicken, da wir im Verlaufe des kommenden Jahres im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus das Thema sowieso und erst noch im Sinne des Motionärs auf den Tisch bekommen. [PAGE 1264]