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Marti Werner · Nationalrat · 2000-03-16

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-16

Wortprotokoll

Das Finanzleitbild unterscheidet sich von einer Gesetzes- oder Beschlussesvorlage in dem Sinne, dass es weniger präzis und auch breiter angelegt ist. Damit besteht die Gefahr, dass jeder das herausnimmt, was ihm gefällt, wo er zustimmen kann, und das bekämpft, was ihm nicht entspricht. Die Konsequenz ist dann diejenige, dass sich die Exekutive an und für sich in ihrer Grundanlage bestätigt sieht.

Aus der Sicht der Finanzkommission möchte ich deshalb einerseits zur Bedeutung dieser Vorlage und andererseits zu deren Zielen sowie deren Beurteilung durch die Finanzkommission folgende Bemerkungen machen:

[PAGE 285] Zuerst zur Bedeutung: Das Finanzleitbild ist eine finanzpolitische Auslegeordnung; es dient damit unbestrittenermassen der Transparenz. Das Finanzleitbild ist aber auch ein Bundesratspapier. Es gibt die allgemeine Marschrichtung vor, die der Bundesrat in den nächsten Jahren einzuschlagen gedenkt. Das Finanzleitbild wird - das ist auch die rechtliche Konsequenz - nicht in Rechtskraft erwachsen. Es ist in dem Sinne für das Parlament nicht bindend; das Parlament ist bei seinen Einnahmen- und Ausgabenbeschlüssen an und für sich frei. Aber auch der Bundesrat legt sich hier lediglich eine Selbstbindung auf. Damit ist diesem Leitbild sicher von vornherein eine gewisse Relativierung immanent.

Zu den Zielen: Konsens besteht in der Finanzkommission darüber, dass die Finanzpolitik kein Selbstzweck ist, sondern es ihre Aufgabe ist, im ökonomischen Sinne für Stabilität zu sorgen, Wirtschaftswachstum zu begünstigen und damit die notwendigen Voraussetzungen für die Beschäftigung und für die soziale Wohlfahrt zu schaffen. Ein weit gehender Konsens besteht auch darin, dass wir gesunde öffentliche Finanzen anstreben und haben müssen.

Unterschiedlich sind aber schon die aufgezeigten Wege, auf denen dieses Ziel zu erreichen ist, wobei wir jetzt in der günstigeren Ausgangslage sind, dass wir mit dem nun sich realisierenden Aufschwung damit rechnen können, wieder Budgetüberschüsse zu erzielen. Ziel muss es deshalb aus finanzpolitischer Sicht sein, die Verschuldung nicht nur zu stabilisieren, sondern auch zu reduzieren.

Unterschiedlich sind hingegen die Auffassungen, wie diese Überschüsse realisiert werden sollen. Grundsätzlich bestehen hierzu zwei Möglichkeiten: Einerseits besteht die Möglichkeit, dass das bisherige Steuersubstrat beibehalten und auch die restriktive Ausgabenpolitik weiter geführt wird. Andererseits gibt es die Möglichkeit, dass Steuerreduktionen gemacht und weitere Ausgabenreduktionen angestrebt werden, um gleichwohl Ausgabenüberschüsse zu erzielen. Ich möchte nicht verhehlen, dass ich aus persönlicher Sicht der Variante A zustimme, die scheint mir unter dem Titel "antizyklische Finanzpolitik" angemessen zu sein.

Eng mit diesem Ziel der gesunden öffentlichen Finanzen verbunden besteht eine weitere Prämisse des Bundesrates darin, dass eine tiefe Steuer- und Staatsquote angestrebt werden muss, diese Werte verbessert werden müssen. Die Kommissionsmehrheit begrüsst diese Stossrichtung als Grundaussage und unterstützt sie.

Eine Minderheit ist der Auffassung, man solle hier vor einer gewissen Quotengläubigkeit warnen und die Finanzpolitik sei auch ausgabenorientiert zu gestalten. Unbestritten ist aber, dass mit der Forderung nach einer tiefen Steuer- und Staatsquote auf der einen Seite und gesunden finanziellen Verhältnissen auf der anderen Seite eine Kollision droht.

Hier hat die Finanzkommission mit ihren Entscheiden eine gewisse Prioritätenordnung geschaffen, indem sie klar sagt, dass die Schuldentilgung im Vordergrund stehen soll. Das hat seinen Ausdruck darin gefunden, dass die Finanzkommission zwar die Motion der WAK gutheisst, wonach der Börsenstempel für diejenigen Teile, die abwanderungsgefährdet sind, aufgehoben werden soll, weiter gehende Motionsbegehren wie eine zehnprozentige Senkung der direkten Bundessteuer oder eine Senkung der Bundessteuerquote auf zehn Prozent hingegen abgelehnt hat.

Die Gründe, weshalb die Finanzkommission diese Entscheide gefällt hat, liegen einerseits darin, dass ein Teil sicher diese Vorgaben auch materiell nicht unterstützt, ein anderer aber zum Ausdruck gebracht hat, es sei nicht Aufgabe der Finanzkommission, derartige Beschlüsse zu fassen.

Weitgehend unbestritten ist hingegen die vom Bundesrat aufgestellte Forderung, wonach der Staat seine Leistungen effizient erbringen soll. Das zu den grundsätzlichen Zielen des Finanzleitbildes.

Zur Frage, wie das Parlament dieses Leitbild behandeln soll: Wir haben einen Mehrheitsantrag und einen Minderheitsantrag, die an und für sich in die gleiche Richtung gehen, aber unterschiedlich begründet werden. Laut Antrag der Minderheit soll vom Bericht über das Finanzleitbild in ablehnendem Sinne Kenntnis genommen werden. Meines Erachtens ist es fast eine philosophische Frage, ob man nun zustimmend oder ablehnend Kenntnis nimmt, man kommt so oder so nicht darum herum, zumindest Kenntnis zu nehmen. Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission, von diesem Bericht über das Finanzleitbild Kenntnis zu nehmen.