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Germann Hannes · Ständerat · 2019-12-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-19

Wortprotokoll

Die Motion beauftragt den Bundesrat, mit der BFI-Botschaft 2021-2024 ein Modell für eine Wirkungsmessung der eingesetzten finanziellen Mittel und der vorgesehenen Massnahmen einzuführen und dem Parlament jährlich im Rahmen der Präsentation der Staatsrechnung über die erreichten Wirkungen Bericht zu erstatten. Vorweg sei einfach noch erwähnt: Der BFI-Bereich macht 10 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes aus, entsprechend hoch ist also die Bedeutung von Bildung, Forschung und Innovation für unser Land und damit natürlich auch die Bedeutung der effizienten Verwendung der Mittel. Das ist so weit unbestritten. Gleichwohl kommt die Kommission aber zum Schluss, die Motion sei abzulehnen, und zwar hat sie dies an ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2019 einstimmig befunden.

Was sind die Gründe dafür? Der Bundesrat verweist nach Ansicht der Kommission zu Recht darauf, dass im BFI-Bereich bereits heute zahlreiche Wirkungsprüfungen durchgeführt werden. So haben die Bundesämter im Auftrag des Bundesrates eine Amtsstrategie für Wirksamkeitsprüfungen zu entwickeln. Diejenige des federführenden Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation wurde das letzte Mal im März 2018 aktualisiert. Zum Einsatz kommt eine Kombination von verschiedenen Instrumenten wie Controlling, Monitoring und Evaluationen. Bereits werden ja die Wirkungsmodelle des Neuen Führungsmodells (NFB) und der Regulierungsfolgenabschätzung verwendet, und dies seit 2017. Dort werden die Dimensionen, Ziele, Massnahmen und Wirkungen, also Output/Impact, beurteilt. Die Umsetzung des NFB-Wirkungsmodells erfolgt mit dem jährlichen Voranschlag und der Rechnung. Für Leistungen und Massnahmen werden Ziele formuliert und mit Indikatoren verknüpft sowie dort, wo es den Voranschlag betrifft, mit Prognosewerten, und dort, wo es die Rechnung betrifft, mit realisierten Werten versehen.

Im BFI-Bereich besteht ein gewichtiger Teil der Bundesausgaben aus Transferbeiträgen an Kantone bzw. an autonome kantonale Hochschulen. Die Wirkungsmessung ist bei einer pauschalen, anteilmässigen Mitfinanzierung kantonaler Aufgaben nicht einfach und alljährlich kaum zu leisten. Für das systemische Monitoring im BFI-Bereich dienen indes der "Bildungsbericht Schweiz" und der Bericht "Forschung und Innovation in der Schweiz". Diese Berichte erscheinen alle vier Jahre.

Nach Auffassung des Bundesrates sind die Anliegen der Motion mit den dargelegten Vorkehrungen also bereits weitgehend erfüllt. Ihre Kommission hat sich diesen Überlegungen eigentlich anschliessen können. Ein neues Modell und damit ein weiterer Bericht bringen nach Ansicht der Kommission keinen Mehrwert und keine zusätzlichen Informationen. Im Gegenteil: Sie erhöhen - und das wiegt schwer - den administrativen Aufwand und insbesondere den Personalbedarf für etwas, dessen Wirkung angezweifelt wird.

Darum beantragen wir einstimmig, die Motion abzulehnen.