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Flach Beat · Nationalrat · 2019-12-19

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Transparenz ist grundsätzlich immer gut, selbstverständlich auch mit Blick auf die Offenlegung von Tätigkeiten von Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern in anderen Unternehmen. Wir haben bereits vorhin darüber diskutiert, dass hier Transparenz insbesondere dann hergestellt werden muss, wenn Interessenkonflikte entstehen.

Das, was die Minderheit hier zusätzlich will, ist nicht wirklich sinnvoll. Denn die Pflicht zur Offenlegung der Funktionen dieser Personen ist schon in Artikel 626 Absatz 2 Ziffer 1 festgehalten. Weder die Minder-Initiative noch die VegüV verlangen, dass die Statuten bestimmen müssen, wie viele Ämter jemand maximal haben kann. Weder die Initiative noch die Verordnung sagen, dass diese Ämter im Vergütungsbericht offengelegt werden müssen. Entsprechend schwierig wäre es zu sagen, wie das überhaupt gehandhabt werden solle.

Die Treuhandgesellschaft müsste dann, das wurde auch schon gesagt, die Richtigkeit der Angaben nochmals überprüfen. Das würde nicht wirklich zu einer Verbesserung der Situation führen. All jenen Firmen, die die VegüV bereits übernommen haben und sich jetzt danach richten, würden wir hier nochmals einen Zusatzaufwand aufbürden, der, wie gesagt, nicht tatsächlich zu mehr Transparenz und Sicherheit führt - weder für die Aktionäre noch für die Gesellschaft, noch für andere Stakeholder.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. [PAGE 2401]

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