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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-12-20

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-20

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist für eine Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen und für eine Stärkung der parlamentarischen Aufsicht. Wir brauchen die richtigen Instrumente, um unsere Aufgabe effizient und wirkungsvoll erfüllen zu können. Da muss ich gerade meinem Vorredner widersprechen, er hat diese sechzehn Seiten wahrscheinlich nicht so im Detail angeschaut. Wir haben das auch im Bericht gesagt: Mit dieser ausserordentlichen Aufsichtsdelegation haben wir oder hat der Rechtsdienst gerade auch ein paar Artikel vereinfacht und zusammengefasst, deren Formulierung zum Teil veraltet war und die zum Teil bezüglich der Organisation und Prozesse nicht mehr übereinstimmten. Wir haben in dieser Vorlage also ein paar Aufräumarbeiten und ein paar Vereinfachungen vorgenommen. Wir haben die Sache überhaupt nicht noch mehr verkompliziert.

Ich muss dem Vorredner auch widersprechen, wenn er sagt, wir hätten schlechte oder die falschen Instrumente. Genau diese ausserordentliche Aufsichtsdelegation ist das Instrument, das wir brauchen, wenn es für die Einsetzung einer PUK zu lange geht; und für die PUK geht es einfach länger, weil wir einen Parlamentsbeschluss brauchen, den wir via parlamentarische Initiative lancieren. Diese ausserordentliche Aufsichtsdelegation können wir schneller einsetzen, wenn es einen Vorfall von grosser Tragweite gibt.

Ich muss meinem Vorredner noch in einem weiteren Punkt widersprechen: Im Unterschied zu den Arbeitsgruppen, die wir bereits heute einsetzen können und zum Beispiel bei Insieme eingesetzt haben, hat eben diese ausserordentliche Aufsichtsdelegation umfassende Informationsrechte; sie kann zum Beispiel auch die Bundesratsprotokolle einsehen. Genau das ist einer der Vorteile. Wir geben dem Parlament für seine Aufsichtsaufgabe ein Instrument in die Hand, das wirkungsvoll und schnell einsetzbar ist. Die Aufsichtsdelegation ist schneller einsetzbar als eine PUK, hat aber alle Informationsrechte, und das ist eben der grosse Vorteil.

Deshalb bitte ich Sie wirklich, auf diese Vorlage einzutreten, wie es, mit wenigen Ausnahmen, die Mitglieder der GPK in der Kommission gemacht haben. Die Finanzkommission steht auch dahinter, die Staatspolitische Kommission hat es diskutiert. Es besteht also eine sehr grosse Einigkeit zwischen vielen Parlamentsgremien, dass es dieses Instrument braucht, dass es Sinn macht.

Jetzt noch zu meinem Minderheitsantrag, den ich zu Artikel 53a Absatz 5 gestellt habe. Mit meiner Minderheit möchte ich noch etwas ergänzen: Wenn die ausserordentliche Aufsichtsdelegation ihre Arbeit gemacht, den Bericht geschrieben und Antrag gestellt hat - diesen muss sie ja an die vier Kommissionen stellen, die sie eingesetzt haben: GPK-N, GPK-S, FK-N und FK-S -, dann soll sie selbstständig über die Veröffentlichung ihrer Untersuchungsergebnisse entscheiden können. Das ist insofern wichtig, weil es eben auch die Erfahrung aus dem Projekt Insieme zeigt. Damals ging es sehr lange, bis man überhaupt alle vier Aufsichtskommissionen beieinanderhatte. Wenn man Geschäfte von grosser Tragweite hat - das wissen Sie -, dann besteht sehr oft auch der Wunsch, dass die entsprechenden Untersuchungsergebnisse veröffentlicht werden. Es gibt ein grosses Interesse der Öffentlichkeit. Wir sollten hier der ausserordentlichen Aufsichtsdelegation diese Kompetenz geben, wie sie übrigens auch eine PUK hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit und dann auch der Vorlage am Schluss zuzustimmen.