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Heer Alfred · Nationalrat · 2019-12-20

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-20

Wortprotokoll

Nur noch kurz: Herr Nantermod hat seine Minderheit vertreten und uns mitgeteilt, dass die Vorlage unverständlich sei. Sie ist meines Erachtens aber sehr verständlich. Wenn Sie schon Montesquieu zitieren, Herr Nantermod, muss ich Ihnen sagen: Erstens war er ein Franzose, zweitens war er ein Baron und kein Demokrat, und drittens würde er sich im Grabe umdrehen - immerhin hat er sich mündlich und schriftlich für die Gewaltenteilung [PAGE 2422] ausgesprochen. Die Vorlage, die wir hier beraten, betrifft gerade die Gewaltenteilung zwischen der Exekutive und der Legislative - deren Oberaufsicht über den Bundesrat. Deshalb sind eben diese Regulierungen sinnvoll. Es ist auch nicht ein neues Gesetz, sondern es ist ein altes Gesetz, das existiert und das jetzt eben verbessert wird.

Ich möchte vielleicht noch etwas bezüglich dieser beiden Artikel, welche den Bundesrat betreffen, erläutern. Da wäre Artikel 171a: Hier geht es darum, dass der Bundesrat das Recht behalten möchte, den Befragungen durch eine Aufsichtsdelegation oder eine PUK beizuwohnen. Hier ist die Mehrheit der Kommission eben der Meinung, dass dies nur für die PUK gelten soll und nicht für die Aufsichtsdelegationen. Dieses Recht hat der Bundesrat auch nie ausgeübt. Jetzt könnte man natürlich anfügen, dies allein sei noch kein Grund, um es abzuschaffen. Aber auch hier sind wir der Meinung, die PUK sollte doch etwas Einzigartiges sein, und wenn sie einzigartig ist, müsste man dieses Recht halt eigentlich exklusiv für die PUK reservieren.

Über diesen Antrag wurde mit 15 zu 5 Stimmen im Sinne der Mehrheit, also gegen den Bundesrat, entschieden.

Beim zweiten Antrag des Bundesrates, er betrifft Artikel 171b Absatz 2, geht es um die Beteiligungsrechte der betroffenen Personen bei einem Verfahren. Auch hier will die Mehrheit der GPK einen Unterschied zwischen den neu geschaffenen Aufsichtsdelegationen und den parlamentarischen Untersuchungskommissionen machen. Der Bundesrat will hier wieder beide gleich behandeln. Die Abstimmung in der Kommission fiel mit 12 zu 10 Stimmen knapp für den vorliegenden Entwurf aus.