Lexipedia

Ryser Franziska · Nationalrat · 2020-03-02

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2020-03-02

Wortprotokoll

Das Parlament hatte dem Bundesrat mit der ursprünglichen Motion den klaren Auftrag erteilt, eine gesetzliche Grundlage zu entwerfen, die regelt, dass in der Schweiz Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafzweck steuerlich nicht abzugsfähig sind. Der Bundesrat kam diesem Auftrag nach, und auch der Ständerat unterstützte den Entwurf in der ersten Beratung. Erst nachdem der Nationalrat den eigentlich klaren Auftrag verwässert hatte und sich für eine Ausnahme für im Ausland verhängte Bussen aussprach, erarbeitete der Ständerat diesen Kompromiss. Diese Fassung ist zwar besser als die Variante des Nationalrates, bei welcher die Beweislast bei der Steuerbehörde gelegen hätte, sie entspricht aber keineswegs der ursprünglichen Idee und Absicht des Gesetzes. Das können wir heute korrigieren, indem wir zum ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zurückkehren. Die grüne Fraktion unterstützt daher das Konzept der Minderheit Birrer-Heimo.

Wenn international tätige Unternehmen im Ausland finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter erhalten, so sind diese nicht anders zu behandeln, als wenn sie innerhalb der Schweiz verhängt worden wären. Sie können auch keine Busse wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von Ihren Steuern abziehen, auch dann nicht, wenn die Höchstgeschwindigkeitstoleranz in der Schweiz höher wäre und Sie mit der gleichen Geschwindigkeit auf Schweizer Strassen keine Busse bekommen hätten.

Natürlich bietet nicht jedes Land dieselbe Rechtssicherheit, wie wir sie hier in der Schweiz haben. Doch das gehört zum Geschäftsrisiko international tätiger Unternehmungen. Wir können keine staatliche Rechtsversicherung für risikobehaftete Geschäftsfelder bieten. Wir können Grossunternehmen nicht den Rücken stärken, wenn Geschäfte im rechtlichen Graubereich zu finanziellen Sanktionen mit Strafcharakter führen.

Erstens können wir es aus moralischen Gründen nicht tun: Diese Ausnahmeregelung des Ständerates legitimiert rechtswidriges Verhalten im Ausland. Das sendet das falsche Signal aus. Wir erwarten von Unternehmen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Wir erwarten, dass sie sich auch im Ausland an grundlegende Umweltstandards halten, faire Arbeitsbedingungen bieten und eben die rechtlichen Vorgaben der nationalen Gesetzgebung einhalten. Gerade auf dem internationalen Parkett müssen wir uns für faire Spielregeln einsetzen. Unternehmen und Grossbanken, die in anderen Ländern tätig sind, sollen die gleichen Bedingungen haben wie ihre Mitbewerber vor Ort.

Zweitens können wir es aus finanziellen Gründen nicht tun: Die durch Gewinnreduktionen oder Verlustvorträge reduzierten Steuereinnahmen können die finanziellen Sanktionen rasch um 20 bis 25 Prozent reduzieren. Das minimiert nicht nur die Strafwirkung der Sanktionen. Diese Beträge werden einfach auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewälzt. Es kann nicht sein, dass z. B. eine Grossbank im Ausland in heiklen Geschäftsfeldern tätig ist, die Gewinne daraus selber einstreicht, bei Sanktionen dann aber die Gemeinschaft zur Kasse bittet.

Drittens ist der Beschluss des Ständerates schwer umsetzbar. Zu kontrollieren, ob eine Sanktion gegen den Ordre public verstösst und ob alles Zumutbare unternommen wurde, um sich rechtskonform zu verhalten, ist für eine Verwaltungsbehörde wie die kantonale Steuerbehörde mit den vorhandenen Ressourcen kaum möglich. Dafür braucht es juristische Einschätzungen des Rechtsrahmens in den entsprechenden Ländern. Deshalb hat sich die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren auch gegen den ständerätlichen Beschluss und für die Version des Bundesrates ausgesprochen.

Diese Ausnahmeregelung geht gegen die Werte der Schweiz. Sie fördert illegale Geschäftstätigkeiten und kreiert Anreize, in rechtlichen Graubereichen zu wirtschaften. Bleiben wir stattdessen bei einer kohärenten Lösung, die Bussen aus dem In- und Ausland gleich handhabt, so wie es der Bundesrat, die Kantone und der Ständerat ursprünglich vorgesehen hatten.