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Arslan Sibel · Nationalrat · 2020-03-02

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2020-03-02

Wortprotokoll

Es ist Mode geworden, bei Missständen im Bereich des Strafrechts eine Anpassung bzw. Erhöhung des Strafmasses zu verlangen, ohne die Folgen genau zu prüfen. Das ist auch bei diesen beiden parlamentarischen Initiativen der Fall. Selbstverständlich ist auch uns die Tatsache bekannt, dass die Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zugenommen haben, und auch wir verurteilen diese Entwicklung ganz klar. Sie ist nicht einfach hinzunehmen, und es ist dagegen vorzugehen.

Es fragt sich nur, ob eine Änderung des Straftatbestands und eine Erhöhung des Strafmasses die geeigneten Mittel sind. Und es fragt sich, ob eine Änderung von Artikel 285 StGB überhaupt der richtige Ansatz ist. In diesem Artikel geht es darum, die staatliche Autorität als solche zu schützen, also das Funktionieren staatlicher Organe zu gewährleisten. Die körperliche Unversehrtheit der Personen, welche die öffentliche Gewalt ausüben, steht in diesem Artikel nicht im Vordergrund, auch wenn eine solche für die Ausübung der Funktion wichtig ist. Bei einem Angriff auf die persönliche oder körperliche Integrität von Beamten sind zusätzlich und insbesondere die Tatbestände zum Schutz von Leib und Leben anwendbar. Das führt in Anwendung von Artikel 49 StGB zu einer Erhöhung des Strafmasses, was die Initianten ja beabsichtigen.

Meines Erachtens müssen wir anschauen und überprüfen, weshalb es zu vermehrter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gekommen ist. Ein wichtiger Grund liegt in der unbefriedigenden Lage und den ungenügenden personellen Ressourcen der Behörden. Nicht selten wird der Rechtsuchende vertröstet, und sein Anliegen wird auf die lange Bank geschoben. Dass dadurch Enttäuschungen, Gereiztheit und sogar Wut entstehen können, ist erklärbar, auch wenn die damit zusammenhängende Gewalt in keiner Weise verständlich ist. Es ist deshalb wichtig, dass man die Mittel für Beamte und Behörden erhöht. Gerade weil das Leben aufgrund der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung immer komplizierter und schneller wird, ist eine Mittelerhöhung eventuell ein gangbarer Weg.

Aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass der Umgang z.[NB]B. der Polizisten oder der Behörden gegenüber den Zivilisten auch infrage gestellt werden muss. Wenn auf unverhältnismässige Weise Gewalt gegen Zivilisten angewendet wird und die Menschen sich dann nicht wehren können, werden sie auch wütend. Das muss auch ernst genommen werden. Vergessen wir nicht, dass der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger da ist und nicht umgekehrt!

Es darf auch nicht sein, dass der Staat als der stärkere Partner durch solche Gesetzesänderungen immer noch stärker wird. In einem liberalen Staat sind solche Einschränkungen zu limitieren und nicht noch zu vermehren. In totalitären Staaten sind die Einwohnerinnen und Einwohner nicht vor den Eingriffen des Staates geschützt, in unserem Land muss aber das Gegenteil der Fall sein.

Bei beiden Initiativen sehen wir auch, dass die Begründungen quer in der Landschaft liegen. Mit den beantragten Neuerungen könnten die Gerichte leichte Verstösse nicht mehr schuldadäquat bestrafen. Die vorgesehene Massnahme ist zudem unverhältnismässig. Sehr stark gegen die Initiativen spricht der Umstand, dass sie zur Unzeit kommen. Denn derzeit, Herr Siegenthaler hat es vorhin erwähnt, ist die Harmonisierung der Strafrahmen im StGB im Gange. Konkret befasst sich der Ständerat mit dieser Vorlage. Die beiden Vorstösse stören deshalb die Harmonisierungsbemühungen, da ein Teilbereich vorweggenommen wird, ohne einen Blick auf das Ganze zu werfen. Deshalb hat die Kommission des Ständerates auch beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge gegeben.

Aus den erwähnten Gründen ersuche ich Sie, den beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.