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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-03-02

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-02

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 14. und 15. November 2019 die gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Guhl und Romano behandelt und diesen mit 16 zu 8 Stimmen Folge gegeben. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat diese parlamentarischen Initiativen zum zweiten Mal behandelt, nachdem die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zu Beginn des Jahres 2019 den parlamentarischen Initiativen keine Folge gegeben hatte.

Worum geht es? Es geht um die Anpassung von Artikel 285 StGB. Dieser Artikel betrifft die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Konkret geht es um drei Sachen: Erstens geht es darum, bei Anwendung von Gewalt eine Mindestfreiheitsstrafe nicht unter drei Tagen einzuführen. Zweitens geht es darum, bei einer Zusammenrottung, also wenn mehrere Leute gemeinsam vorgehen, die Mindeststrafe auf 90 Tagessätze Geldstrafe zu erhöhen und bei gleichzeitiger Anwendung von Gewalt ebenfalls eine Mindestfreiheitsstrafe nicht unter drei Tagen einzuführen. Zu guter Letzt geht es um die Einführung eines Wiederholungstatbestandes, der eine Verdoppelung der Höchststrafe vorsieht, wenn jemand wiederholt straffällig wird, d. h. im vorliegenden Fall eine Verdoppelung von drei auf sechs Jahre.

Das Ziel ist klar: Es geht darum, Gewalt gegen Behörden und Beamte stärker zu sanktionieren und diese Gewalt damit gleichzeitig auch zu reduzieren. Der Grund respektive die Ausgangslage für diese parlamentarischen Initiativen war die steigende Kriminalität gegen Behörden und Beamte. Ein einfaches Beispiel: Im Jahr 2000 hatten wir 774 Anzeigen, im Jahr 2015 stieg deren Zahl auf 2808; das ist eine Steigerung von über 250 Prozent.

Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung der Initianten Guhl und Romano. Die Kommissionsmehrheit will den Schutz von Behörden und Beamten intensivieren und diesbezüglich einem Anliegen der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Rechnung tragen. Der Handlungsbedarf wird seitens der Kommissionsmehrheit anerkannt. Anders als Frau Kollegin Arslan wollen wir aber nicht die Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung abwarten, sondern jetzt mit diesen parlamentarischen Initiativen vorwärtsmachen. Denn wir sind der Meinung, dass jetzt etwas geschehen muss und nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag.

Eine Kommissionsminderheit ist teilweise grundsätzlich gegen eine Regelung, teilweise, wie gehört, für eine Regelung im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung. Statt neue respektive höhere Strafen wollen diese Kreise mehr Mittel und eine Stärkung des Vertrauens in die Polizisten.

Zu guter Letzt wurde in der Kommission Kritik laut an der Unterscheidung zwischen Drohung und Gewalt. Diese biete Abgrenzungsschwierigkeiten. Die Kommissionsmehrheit teilt diese Kritik nicht. Aus ihrer Sicht sind die Kriterien zur Abgrenzung zwischen Drohung und Gewalt durchaus gegeben. Und allein mit mehr Vertrauen in die Polizei lässt sich das Problem nicht lösen.

Damit komme ich zusammenfassend zum Schluss: Die Kommission gab den Initiativen Folge. Sie ist überzeugt, dass es mehr Schutz für Behörden und Beamte braucht und dass die hier geforderten höheren Strafen für eine abschreckende Wirkung geeignet sind.

Ich ersuche Sie darum, der Kommissionsmehrheit zu folgen.