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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2020-03-03

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-03

Wortprotokoll

Das Güterkontrollgesetz regelt die Bedingungen für die Einfuhr, die Transitausfuhr und die Vermittlung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, also von sogenannten Dual-Use-Gütern, die - wir haben es gehört - immer auch Anlass zu Diskussionen geben. Es geht nun um eine Ausweitung um Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung, die bisher nur in einer Notverordnung geregelt sind.

Nachdem die SiK-N im April noch beschlossen hatte, das Geschäft bis 2021 zu sistieren, lehnte der Nationalrat in der Sommersession die Sistierung knapp ab - zum Glück. Die SP war nämlich von Anfang an dafür, den Text der Notverordnung, der sich in der Praxis übrigens bestens bewährt hat, in ein ordentliches Gesetz zu überführen. Wir machen hier also nichts Neues, sondern festigen einfach den Status quo. Das ist nun dringend nötig. Wir sind deshalb klar für Eintreten.

Güter, die zur Internet- und Mobilfunküberwachung bestimmt sind, sind zwar wirksame Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber die Endempfänger können diese Produkte leider auch als Repressionsmittel einsetzen. Die Gesetzesanpassung zielt nun darauf ab, solchen Missbrauch zu verhindern. Das ist dringend notwendig, und es hat sich bereits einige Male bewährt, dass die Gesuchsteller Rechenschaft darüber ablegen müssen, wofür sie ihre Güter eigentlich brauchen. Gleichzeitig muss auch die Bewilligungsbehörde Rechenschaft ablegen, und man schaut bereits heute hin, ob es einen Grund zur Annahme gibt, dass die Güter missbraucht werden könnten.

Der SP-Fraktion geht der Gesetzestext allerdings noch zu wenig weit, bzw. der Text ist zu wenig präzise. Jede Verletzung von Grund- und Menschenrechten und jede Repression in den Empfängerländern muss verhindert werden. Wir unterstützen daher sämtliche Minderheitsanträge der Grünen und der GLP, welche eine schärfere Formulierung bringen, und haben auch einen eigenen Minderheitsantrag eingebracht, den Franziska Roth in der Detailberatung noch begründen wird. Auch Beratungsdienstleistungen sollten bei den Verweigerungskriterien explizit erwähnt werden.

Die SP hat sich stets und vehement dafür eingesetzt, dass das Problem der fehlenden Exportkontrolle heikler Kommunikations- und Überwachungstechnologien endlich gelöst wird. Das sind also unter anderen genau jene ICT-Produkte, wie sie auch die Crypto AG bzw. deren Nachfolgefirmen herstellen. Unter dem Einfluss von Cryptoleaks bekommt diese Gesetzesberatung gleich nochmals eine neue Dimension und Relevanz: Diese Ergänzungen im Güterkontrollgesetz, vor allem auch mit den eingereichten Minderheitsanträgen, sind ein längst fälliger Schritt in die richtige Richtung, und es geht nicht zuletzt auch um die Glaubwürdigkeit der Schweiz.

Ich bitte Sie daher, auf das Gesetz einzutreten und sämtliche Minderheitsanträge zu unterstützen.