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Zanetti Roberto · Ständerat · 2020-03-03

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-03

Wortprotokoll

Wenn es um Versicherungsfragen geht, schadet es nicht, wenn man seine Interessenbindungen offenlegt. Meine Interessenbindung: Ich bin ein potenziell geschädigter Dritter. Vorredner von mir wären Interessenvertreter der Versicherungswirtschaft oder allenfalls, wie der Kommissionsmehrheitssprecher, der Versicherungsnehmer. Ich wäre, wie gesagt, der Vertreter potenziell geschädigter Dritter.

Wenn der Gesetzgeber sagt, wir haben eine obligatorische Haftpflichtversicherung, dann sagt er damit eben, dass das Interesse des potenziell geschädigten Dritten im Zentrum steht. Dem Ständerat steht es gut an, zu sagen, die Kantone könnten entscheiden, ob sie diese Interessen der potenziell geschädigten Dritten in den Mittelpunkt stellen wollen oder nicht. Deshalb finde ich die Argumentation von Kollege Schmid gerade im Ständerat nicht zutreffend. Der Mehrheitssprecher hat es erwähnt: Stellen Sie sich irgendeinen Arzt vor. Ich spreche jetzt nicht vom Coiffeur, der mir die Ohren statt die Haare abschneidet - auch das kann ja zu grösseren Komplikationen führen -, aber stellen Sie sich den Arzt vor, der einen Kunstfehler begeht: Sie sind invalide, es gibt einen Versorgerschaden; das macht dann schnell mal eine siebenstellige Schadensumme. Dann nehmen wir einmal an, der Arzt, der nicht nur ein schlechter Handwerker ist, sondern auch noch eine schlechte Buchhaltung führt und seine Prämien nicht bezahlt hat, wird das nicht decken können. Der Patient und die Patientin, die diesen Schaden tragen, sind dann die Gelackmeierten, und die Versicherung kann sagen: "Ja, bitte, die Prämie ist nicht eingegangen, wir bezahlen nicht."

Sie müssen sich das mal vorstellen: Sie haben ein Einkommen von 100[NB]000 Franken und einen Schaden von einer Million, das heisst von zehn Jahreseinkommen! Nicht Jahresgewinne, Jahreseinkommen fallen weg. Die Finanzmarktaufsicht gibt irgendeinen Überblick über die Versicherungswirtschaft; da spricht man von Milliardeneinnahmen pro Jahr an verbuchten Prämien - von Milliardeneinnahmen. Wenn also einem geschädigten Dritten ein Millionenschaden entsteht, dann sind das zehn Jahreseinnahmen, nicht Jahresgewinne. Bei einer Versicherung ist das nicht einmal die Hälfte eines CEO-Bonus. Deshalb finde ich es ganz matchentscheidend, dass das hier so geregelt wird, und zwar generell für obligatorische Haftpflichtversicherungen; wir sprechen hier nur von obligatorischen Haftpflichtversicherungen.

Jetzt noch eine letzte Bemerkung zur Interessenvertretung: Wir hatten in der Kommission eine sehr engagierte Debatte. Wir haben von der Verwaltung zusätzliche Abklärungen verlangt. Diese dienen ja dem Erkenntnisgewinn, womit ich keine Kommissionsgeheimnisse ausplaudere, sondern nur den Erkenntnisgewinn weitergebe. In diesem Papier der Verwaltung ist in einer Fussnote 6 - normalerweise lese ich die Fussnoten nicht, diesmal habe ich es gemacht - zu lesen: "Der Schweizerische Versicherungsverband ist der Auffassung, dass bei obligatorischen Haftpflichtversicherungen den Geschädigten insbesondere der Selbstbehalt sowie der Einwand eines Deckungsunterbruchs infolge unterlassener Prämienzahlung nicht entgegengehalten werden dürfe. (Vgl.[NB]Strategie obligatorische Haftpflichtversicherungen, Positionspapier vom 7. September 2016, S. 6)." Es geht um das Positionspapier des Versicherungsverbandes. So gesehen wäre ich sogar noch ein Interessenvertreter des Versicherungsverbandes.

Ich würde Sie gerne einladen, mit der Mehrheit, mit dem Versicherungsverband diesen Einredeausschluss - das ist der technische Begriff, die Juristensprache ist immer sehr präzis, aber ebenso unverständlich - zu bekräftigen, notabene in Übereinstimmung mit dem Versicherungsverband.