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Kuprecht Alex · Ständerat · 2020-03-03

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-03

Wortprotokoll

Ich habe meine Interessen schon x-mal offengelegt; das macht mir keine Mühe. Ich habe 44[NB]Jahre in diesem Wirtschaftszweig gearbeitet. Damit wissen Sie, welche Interessen ich vertrete, aber nicht nur als ehemaliger Mitarbeiter, sondern auch als Konsument dieser Branche.

Sie haben recht, Herr Zanetti, die Versicherungsgesellschaften nehmen Milliarden ein, aber sie geben auch Milliarden aus, indem sie entstandene Schäden übernehmen. Es ist also nicht nur auf die Einnahmenseite hinzuweisen, sondern auch auf die Ausgabenseite.

Mit dem Eingangsvotum von Herrn Bischof bin ich auch nicht ganz einverstanden. Die Lehre sagt es eigentlich klar: Das Versicherungsvertragsgesetz ist ein Spezialgesetz in Ergänzung zum Obligationenrecht und regelt das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Das Versicherungsvertragsgesetz macht man jetzt zu einem Konsumentenschutzgesetz, was mit dem Versicherungsvertragsgesetz nie beabsichtigt wurde. Man muss in diesem Punkt zwei Dinge auseinanderhalten: Zum einen gibt es die Haftung, die im Obligationenrecht geregelt ist, d. h., wer einem anderen einen Schaden zufügt, wird haftpflichtig. Für die Schäden, die man womöglich verursacht, kann man eine entsprechende Versicherung abschliessen; das ist die Versicherungsdeckung.

Dieser Versicherungsvertrag ist wie jeder andere Vertrag auch daran gebunden, dass der Versicherungsnehmer seine Prämien zugunsten der Versicherten- und Gefahrengemeinschaft pünktlich und regelmässig bezahlt. Wenn nun jemand eine Prämie nicht bezahlt, wird er säumig. Darauf macht man ihn aufmerksam, ebenso darauf, was passiert, wenn eine Prämie innerhalb einer bestimmten Frist nicht bezahlt wird. Es wird ihm nämlich mitgeteilt, dass die Deckung ab Datum[NB]X ruht. [PAGE 15]

Nun gibt es aber auch Versicherungen, die obligatorisch sind, beispielsweise Ihre Anwaltshaftpflicht, Herr Bischof. Wenn der Anwalt Bischof seine Prämie nicht bezahlt, ruht seine Deckung. Seine obligatorische Haftpflichtversicherung ist aber auch mit seiner Berufsausübungsbewilligung verbunden.

Wenn er die Prämien nicht bezahlt, würde das also bedeuten, dass die Versicherung - seine Versicherung - dem Anwaltsverband mitteilt: Herr Bischof hat seine Prämien nicht bezahlt, bitte entziehen Sie ihm die Bewilligung zur Ausübung seines Anwaltsberufs! Das wäre die logische Konsequenz, und das gilt auch bei allen anderen Haftpflichtversicherungen, die irgendwo obligatorisch geregelt sind - sei das im nationalen oder im kantonalen Recht. Das wird natürlich dann vermehrt der Fall sein. Es kann ja nicht sein, dass die Gefahrengemeinschaft der Anwälte mit ihren Prämien allfällige Schäden von Herrn Bischof, der die Prämien nicht bezahlt hat, übernimmt. Das ist auch eine Frage der Fairness gegenüber denjenigen, die ihre Prämien immer pünktlich bezahlen. Kommt dieser Artikel durch, das kann ich Ihnen heute schon sagen, werden diese Schäden eingepreist. Das heisst, die Prämien werden steigen. Das ist völlig klar.

Darum bin ich überzeugt der Meinung, dass es richtig ist, wenn man hier der Minderheit folgt und eben nicht diejenigen schützt, die ihren Pflichten nicht nachkommen, sondern diejenigen schützt - wie es das Versicherungsvertragsgesetz eigentlich vorsieht -, die pünktlich ihre Verpflichtungen erfüllen.

Darum bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.