Hurter Thomas · Nationalrat · 2020-03-03
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-03
Wortprotokoll
Noch einmal ganz kurz, weil viele oder einige der Votanten vorhin vom Güterkontrollgesetz etwas abgeschweift sind. Es geht hier um die sogenannten Dual-Use-Güter, das sind die zivilen und die militärischen Güter. Es geht nicht um Waffen, und es geht auch nicht um Waffensysteme. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist: Es geht bei diesem Gesetz jetzt darum, eine Verordnung in das Gesetz zu überführen. Als dritten Punkt muss ich hier auch einmal deponieren: Die Schweiz ist kein Schurkenstaat. Wir haben ein Kriegsmaterialgesetz; wir haben ein Güterkontrollgesetz; wir haben eine Exportkontrolle, in der das VBS, das EDA, das SECO und das UVEK dabei sind, und der Nachrichtendienst kann noch beratend funktionieren. Sie sehen, wir haben hier einiges. Wir haben ein Chemiewaffenabkommen, wir haben vier internationale Exportabkommen, wo die Güterlisten erstellt werden. Man muss sagen: Die Schweiz ist im europäischen Vergleich gut aufgestellt. Das ist einmal ein wichtiger Punkt.
Ich komme nun zu den Minderheitsanträgen. In Artikel 6 Absatz 1bis Buchstabe c möchte die Minderheit Porchet den Katalog durch Grundrechte erweitern. Die Minderheiten zu Artikel 6 Absatz 3 möchten ebenfalls weitere Punkte aufnehmen, zum Beispiel Beraterfunktionen. Ja, was sind Beraterfunktionen? Was gehört dazu? Nationalrat Flach hat zum Beispiel gesagt, die Minderheit II (Porchet) öffne Tür und Tor für alles. Das ist genau das Problem, wenn man diese Minderheitsanträge ins Gesetz überführt.
Noch ein letzter Punkt, das ist wichtig. Nationalrat Flach hat gesagt, dass seine Minderheit III die richtige sei. Das ist mir klar, dass er das sagt. Nur, in seinem Minderheitsantrag heisst es: "Die Bewilligung wird insbesondere verweigert, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter [...] als Repressionsmittel verwendet werden." Mit "insbesondere" schliesst er weitere Dinge mit ein. Das ist genau die Problematik.
Ich unterstelle jetzt den Minderheiten vielleicht teilweise zu Unrecht - ich weiss es nicht, aber ich unterstelle es trotzdem -, dass sie das Güterkontrollgesetz mit weiteren Begriffen[NB]alimentieren wollen, damit es praktisch nicht mehr anwendbar ist oder damit, wenn es richtig angewendet wird, der Export praktisch zum Erliegen kommt. Das ist ihr eigentliches Ziel.[GZ]
Deshalb bitte ich Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen.