Lexipedia

Salzmann Werner · Ständerat · 2020-03-03

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-03

Wortprotokoll

Ich habe diesen Antrag eben gemacht, weil ich gesehen habe, dass Sie in der Kommission nicht darüber abgestimmt haben. Ich bitte Sie, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Warum? Wer sich in unserem Land in der Öffentlichkeit bewegt, zeigt sein Gesicht. Wie bereits erwähnt, können traditionelle Anlässe oder spezielle Umstände, wie wir sie zurzeit mit dem Coronavirus erleben, eine legitime Ausnahme sein. So will es auch die vorliegende Volksinitiative, die eine Regelung, die bereits in einigen Kantonen gilt, auf Bundesebene verlangt. Sie zielt ab auf gewalttätige Chaoten und Hooligans, die sich mit der Verhüllung [PAGE 23] der Strafverfolgung entziehen wollen, wie auch auf Personen, die sich aufgrund fundamentalreligiöser Überzeugungen das Gesicht verschleiern oder dazu gezwungen werden.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates will immerhin, dass jede Person sich gegenüber Behörden identifiziert oder identifizieren und die Gesichtsverhüllung ablegen muss.

Nun hat der Nationalrat, wie gehört, diesen Entwurf mit mehreren Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau im In- und Ausland ergänzt. Dies ist meines Erachtens in mehrerlei Hinsicht unnötig und insbesondere einseitig und sollte daher aus dem indirekten Gegenvorschlag wieder gestrichen werden. Es war das Ziel der Volksinitiative und auch des Gegenvorschlages, eine schweizweit einheitliche Regulierung herbeizuführen. Es geht darum, unsere liberale Gesellschaftsordnung, in der jede und jeder sein Gesicht zeigt, gegenüber allen in der Schweiz anwesenden Personen durchzusetzen, sei es auch nur zum Zweck der Identifikation, und zwar gegenüber gewalttätigen Demonstranten, Chaoten sowie gegenüber solchen, die ihr Gesicht aus religiösen Gründen verhüllen, seien es Einheimische oder Touristen. Das sind zugegebenermassen wenige Personen, und darum bietet sich auch eine Strafbestimmung wie vorgesehen eben an. Eine staatliche Kampagne, finanziert aus Steuergeldern nach dem Giesskannenprinzip, ist daher mit Sicherheit das falsche Mittel, um diesen wenigen Fällen zu begegnen.

Schon gar nicht geht es an, dass sich die Schweiz im Ausland gegen die Gesichtsverhüllung von Frauen einsetzt. Es steht uns doch nicht zu, unsere Wertvorstellungen in anderen Staaten und Kulturkreisen durchzusetzen, und dies auch noch mit Schweizer Steuergeldern. Das ist aus meiner und aus der Sicht der Schweiz falsch. Auch von den betroffenen Staaten würde es zu Recht als mögliche Einmischung in ihre Angelegenheiten angesehen. Man stelle sich vor, ein anderer Staat würde sich in der Schweiz in solche Angelegenheiten einmischen - das würden Sie bestimmt und zu Recht nicht goutieren.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meinem Antrag zu folgen und Artikel 3a zu streichen. Ich danke Ihnen dafür.