Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-03-04
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Werden ältere Menschen arbeitslos, haben sie grosse Mühe, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Gemäss einer Studie des[NB]SECO gelingt es gerade einmal 14 Prozent der ausgesteuerten Personen ab 55 Jahren, sich wieder nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir alle kennen Menschen, die davon betroffen sind. Finden diese keine neue Stelle und verlieren sie nach zwei Jahren den Anspruch auf Arbeitslosengelder, müssen sie ihr angespartes Vermögen aufbrauchen, bevor sie schliesslich Sozialhilfe erhalten oder frühpensioniert werden. Es handelt sich dabei um Menschen, die kurz vor der Rente vor dem Nichts stehen.
Um die Situation von solchen Menschen, insbesondere von älteren erwerbsfähigen Personen, zu verbessern, hat sich der Bundesrat zusammen mit den Sozialpartnern auf ein Massnahmenpaket geeinigt, welches die erfolgreiche Wiedereingliederung von älteren ausgesteuerten Personen zum Ziel hat. Die Einführung von Überbrückungsleistungen ist dabei eine von sieben Massnahmen; es ist die letzte Massnahme - und die einzige, welche eine gesetzliche Bestimmung benötigt, sodass wir diese hier im Parlament diskutieren. Alle anderen Massnahmen sind am 15. Mai 2019 verabschiedet worden.
Die Überbrückungsleistungen greifen dann und erst dann, wenn alle anderen Massnahmen zur Wiedereingliederung keine Wirkung gezeigt haben. Sie verfolgen zwei Ziele: Erstens sollen Personen, die mit 60 Jahren oder später ausgesteuert werden, nicht mehr Sozialhilfe beziehen müssen, sondern bis zur ordentlichen Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten, wenn sie vorher lange und in einem gewissen Ausmass erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen haben. Dies ermöglicht den Personen über 60 Jahre, bei welchen eine Wiedereingliederung nicht gelungen ist, einen gesicherten und würdevollen Übergang in die Pensionierung. Zweitens wird damit die Altersvorsorge geschützt, indem Betroffene nicht mehr ihr Vorsorgeguthaben antasten bzw. es gar aufbrauchen oder die Altersrente vorbeziehen müssen, sodass sie später nur noch eine tiefere Rente erhalten. Damit leisten die Überbrückungsleistungen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Altersvorsorge.
Wer auf Überbrückungsleistungen Anspruch hat, ist klar eingegrenzt. Erstens haben nur Personen Anspruch, die mit 58 Jahren oder später ihre Stelle verloren und während der Dauer der Arbeitslosenversicherung keine neue gefunden haben. Zweitens muss jemand mindestens 20 Jahre mit einem Erwerbseinkommen von mindestens 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente in der AHV versichert sein und in den 15 Jahren vor der Aussteuerung während mindestens 10 Jahren versichert gewesen sein. Drittens liegt die Vermögensobergrenze bei 100[NB]000 Franken für Einzelpersonen und bei 200[NB]000 Franken bei Ehepaaren, wobei selbstgenutztes Wohneigentum nicht berücksichtigt wird. Viertens kann nur Überbrückungsleistungen beziehen, wer nicht gleichzeitig eine Alters- oder Invalidenrente erhält.
Die Überbrückungsleistungen orientieren sich in der Ausgestaltung an den Ergänzungsleistungen. Das heisst, die Höhe entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Mit Ausnahme des Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf wird auf die Ansätze der Ergänzungsleistungen abgestellt. Der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf wird aber im Vergleich zu den Ergänzungsleistungen um 25 Prozent erhöht. Im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen sind damit aber auch die Krankheits- und Behinderungskosten abgegolten. Zudem sieht der Bundesrat einen Plafond vor, der sich auf das Dreifache des Lebensbedarfs beläuft - ich komme später noch darauf zurück.
Der Bundesrat geht in seinen Berechnungen davon aus, dass nach einer Einführungsphase jährlich rund 4400 Personen von Überbrückungsleistungen profitieren könnten. Das bedeutet für den Bund Kosten in der Grössenordnung von 230 Millionen Franken, welche vollumfänglich durch den Bund finanziert werden. Diesen Kosten stehen aber Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen von rund 20 Millionen Franken und bei der Sozialhilfe von ebenfalls 20 Millionen Franken gegenüber.
Der Ständerat ist in der Wintersession auf das Geschäft eingetreten, hat aber grundsätzliche Verschärfungen vorgenommen. Geht es nach dem Ständerat, sollen nämlich Überbrückungsleistungen nur bis zum Zeitpunkt der Frühpensionierung möglich sein. Der Grundbedarf soll demjenigen der Ergänzungsleistungen angepasst und die maximale gesamte Leistung der Überbrückungsleistungen auf das Doppelte des EL-Grundbedarfs beschränkt werden.
Ich komme zur Arbeit in der SGK, also in unserer Kommission. Zu Beginn der Beratung hatten wir zahlreiche Anhörungen: von Vertretungen der Kantone, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Wir baten die Verwaltung zudem um zahlreiche Abklärungen, die wir auch alle trotz sehr kurzer Frist erhalten haben.
Der Kommission lag zudem eine Studie vor, welche die Auswirkungen von Überbrückungsleistungen analysierte. Die Studie kam klar zum Schluss, dass sich die Befürchtungen nicht bestätigen lassen, dass sich ältere Arbeitslose nicht mehr um eine Integration bemühen würden oder dass Arbeitgeber ältere Arbeitnehmende entlassen würden, wenn die Möglichkeit von Überbrückungsleistungen besteht. Auch die Erfahrungen mit einem bereits existierenden Überbrückungsleistungsmodell, wie es die Waadt kennt, bestätigen diese Befürchtungen nicht. [PAGE 64]
Die Kommission beschloss mit 16 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Im Rahmen der Detailberatung stimmte eine Kommissionsmehrheit einem Konzept mit zahlreichen Anträgen zu, welches auch von der Debatte im Ständerat inspiriert wurde und welches einige Punkte auch aufgenommen hatte. Ich werde in der Detailberatung auf die einzelnen Punkte eingehen, möchte jetzt aber die Zeit noch nutzen, um die wesentlichen Änderungen kurz zu skizzieren, auch im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates.
Erstens orientiert sich das Konzept der SGK bei der Berechnung stärker an den Ergänzungsleistungen, so wie es auch der Ständerat gewollt hat. So entspricht der anerkannte Lebensbedarf dem Lebensbedarf gemäss Ergänzungsleistungen, dafür werden aber eben auch die Krankheits- und Behinderungskosten separat abgegolten.
Zweitens verringert das Konzept der SGK den Schwelleneffekt und flexibilisiert die Anspruchsvoraussetzungen. Wie tut es das? Im Entwurf des Bundesrates hat jemand, der im Monat vor dem 60. Geburtstag ausgesteuert wird, zu keinem Moment Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Die Person bleibt gezwungen, das Vermögen aufzubrauchen und Sozialhilfe zu beziehen. Beim Antrag der Kommission spielt jedoch der Zeitpunkt der Aussteuerung keine Rolle mehr. Überbrückungsleistungen werden auch hier erst ab dem 60. Geburtstag ausbezahlt. Damit aber jemand Überbrückungsleistungen erhalten kann, muss er - abgesehen von den anderen Voraussetzungen, die gleich sind wie im Entwurf des Bundesrates - in den Jahren ab 50 mindestens fünf Jahre lang in der AHV versichert gewesen sein und Beiträge geleistet haben.
Drittens wird die Vermögensobergrenze auf 50[NB]000 Franken für eine Einzelperson und 100[NB]000 Franken für ein Ehepaar halbiert.
Viertens sollen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei den Anspruchsvoraussetzungen zur Mindestversicherungsdauer angerechnet werden. Damit nimmt die Kommission ein Anliegen auf, das die WAK formuliert hat und das insbesondere auch Frauenverbände eingebracht haben.
Fünftens soll bei Bezügerinnen und Bezügern von Überbrückungsleistungen zum Zeitpunkt des Frühpensionierungsalters geschaut werden, ob absehbar ist, dass jemand im Rentenalter Ergänzungsleistungen beziehen muss oder nicht. Ist das der Fall, soll die Person grundsätzlich ab 62 respektive 63 Jahren frühpensioniert werden und erhält dann Ergänzungsleistungen. Diese Änderung orientiert sich am Willen des Ständerates und nimmt ein Anliegen der Arbeitgeberseite auf.
Mit dem Antrag der Kommission wird der Kreis der Bezügerinnen und Bezüger von rund 4400 bei der Variante des Bundesrates auf über 6200 erweitert. Da aber Änderungen bei der Höhe der Überbrückungsleistungen gemacht werden, steigen die Kosten nicht im entsprechenden Ausmass. Mit dem Modell der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wird mit Kosten von rund 270 Millionen Franken gerechnet. Dem stehen aber auch Einsparungen von rund 30 Millionen Franken in der Sozialhilfe gegenüber.
Eine Mehrheit der Kommission begrüsst das Massnahmenpaket von Bundesrat und Sozialpartnern. Sie erachtet die Einführung einer Überbrückungsleistung als zielführend, um Menschen vor Altersarmut schützen zu können und zu verhindern, dass sie ihre Altersvorsorge anzapfen müssen. Die Kommission hat deshalb mit 17 zu 7 Stimmen der Vorlage in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Für die Mehrheit ist klar, dass die Überbrückungsleistungen nicht darauf abzielen, dass sich Menschen frühzeitig aus dem Arbeitsleben zurückziehen, denn sie alle haben ausnahmslos zwei Jahre lang intensiv, aber leider erfolglos eine Stelle gesucht. Die Überbrückungsleistung ermöglicht aber älteren Erwerbslosen, welchen die Wiedereingliederung nicht mehr gelingt, ein würdevolles Leben, nachdem sie ein Leben lang gearbeitet haben. Wir treffen heute wegweisende Entscheide für diese betroffenen Personen.
Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen einzutreten.