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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-03-04

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04

Wortprotokoll

Ich komme zu Artikel 6, "Berechnung der Überbrückungsleistung bei Ausrichtung ins Ausland", auf Seite 9 der Fahne. Als wir in der Kommission zur Beratung dieses Artikels kamen, entstand eine interessante Diskussion. Ein Kommissionsmitglied fragte die Vertreter der Verwaltung: "Moment mal, warum ist hier ein Artikel 'Berechnung der Überbrückungsleistung bei Ausrichtung ins Ausland' eingefügt, wenn in Artikel 3 Absatz 1 Folgendes steht: 'Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz [...]'?"

Dann wurde die Frage an die Verwaltung gestellt: "Wenn hier steht, dass nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz diesen Anspruch haben, wie kann es dann dazu kommen, dass wir in Artikel 6 eine Bestimmung über den Export von Überbrückungsleistungen ins Ausland haben?" Und ein weiteres Mal lautete die schockierende Antwort der Verwaltung, "in der Schweiz" in Artikel 3 sei gleichbedeutend mit "in der Europäischen Union". Also, mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen, Anhang II, "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit", bedeutet das, dass Schweizerinnen und Schweizer gleichgestellt sind mit Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union sowie der drei übrigen EFTA-Staaten.

Das ist die Problematik: Sie schaffen mit dieser Überbrückungsrente am Schluss ein neues Sozialwerk, bei welchem die gesamte Europäische Union - mit 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern - theoretisch anspruchsberechtigt sein könnte. Das ist gerade die Problematik.

Ich danke der CVP wirklich, dass sie hier diese Minderheit unterstützt. Die CVP hat die Problematik dieser neuen Rente erkannt. Die CVP unterstützt eben unseren Minderheitsantrag, wonach der Export von Überbrückungsleistungen ins Ausland nicht erlaubt sein soll. Sie können sich vorstellen, wie komfortabel eine Person mit einer Schweizer Überbrückungsrente leben kann, wenn in ihrem Land die Kosten 50, 60, 70 Prozent unter dem Schweizer Niveau sind. Solche falschen Anreize müssen wir auf jeden Fall in diesem neuen Gesetz zu verhindern versuchen. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Antrag entsprechend unterstützen, damit Überbrückungsleistungen nicht ins Ausland exportiert werden dürfen.

Sie sehen, die Grundproblematik liegt eigentlich bei Artikel 3 und beim Anhang II zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union, in welchem Schweizerinnen und Schweizer mit Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union gleichgesetzt wurden. Auf die Dauer wird das nicht finanzierbar sein. Auf die Dauer werden wir die Zahl von 50[NB]000 bis 60[NB]000 Zuwanderern pro Jahr nicht absorbieren können. Auf die Dauer werden auch die Kosten der Sozialversicherungen aus dem Ruder laufen - Sie sehen die Trends bei allen Sozialversicherungen. Das ist nicht finanzierbar. Handeln Sie früh! Sie wissen, wie es ist, Korrekturen anzubringen, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen. Mit jedem Jahr wird eine spätere Korrektur noch teurer.

Handeln Sie heute, damit wir gar nicht erst solche falschen Anreize setzen!