Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-03-04
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04
Wortprotokoll
Auf den ersten Blick mag es ja attraktiv sein, wenn man zugunsten eines attraktiven Schiedsgerichtsplatzes, vor allem in Genf, die englische Sprache allgemein zulässt. Das würde sicher der Attraktivität Genfs als Schiedsstandort nicht schaden - ich sage es mal so. Immerhin muss man auch sagen, und Frau Kollegin Mazzone hat das gesagt, dass Genf heute in der Welt Schiedsgerichtsstandort Nummer drei ist, ohne dass wir diese Regel eingeführt haben.
Was hat diese Zulassung für Folgen? Ich glaube, ich bin hier relativ unverdächtig. Ich habe in den Vereinigten Staaten Recht studiert, ich habe ein amerikanisches Anwaltspatent erworben, und ich bin selber zuweilen Schiedsrichter in der Schweiz. Die Norm, über die wir sprechen, betrifft nicht nur die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Die Norm, über die wir sprechen, ist jetzt im Bundesgerichtsgesetz verankert. Wenn wir jetzt die englische Sprache für Rechtsschriften einführen, dann führen wir sie auch für interne Schiedsgerichtsverfahren ein. Der Bundesrat schreibt das auf Seite 7205 der Botschaft ausdrücklich.
Das heisst also, wenn künftig ein grosser internationaler Konzern zum Beispiel einen Streit mit einem kleinen schweizerischen Unternehmen hat, kann er diesem kleinen schweizerischen Unternehmen, ob es jetzt französischsprachig, italienischsprachig oder deutschsprachig ist, die englische Sprache aufs Auge drücken. Er kann das kleine Unternehmen zwingen, die Übersetzungen vorzunehmen und die entsprechenden Eingaben dann auch auf Englisch zu machen oder jedenfalls die Eingaben der grossen Gegenseite zu übersetzen. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Rechtspositionen von, ich sage jetzt mal, lokalisierten schweizerischen Parteien. Diesen Begriff verwendet man in der Schiedsgerichtsbarkeit. Man spricht von internationalen Personen, Menschen, die eben weltweit in allen Sprachen tätig sind, das sind beispielsweise internationale Konzerne. Oder man spricht von lokalisierten Personen, die eigentlich in ihrem Leben in einer Sprache tätig sind, sei das in Deutsch, in Französisch oder in Italienisch. Das sind nicht nur natürliche Personen, das sind auch kleine Unternehmen.
Warum ist Genf heute der drittgrösste Standort, obwohl wir diese Norm nicht haben? Das Bundesgericht ist bereits heute sehr grosszügig in diesen Fragen und lässt englische Rechtsschriften zu, wenn beide Seiten dem zustimmen. Wenn Sie also das Einverständnis beider Seiten haben und zwei grosse amerikanische Konzerne in der Schweiz gegeneinander streiten, dann ist das überhaupt kein Problem. Dann sollen sie, wenn sie wollen, die Rechtsschriften auf Englisch einreichen können. Das wird heute vom Bundesgericht[NB]bereits[NB]zugelassen. Dazu brauchen wir keine Gesetzesänderung.
Eine Gesetzesänderung der anderen Art wäre diejenige, die der Nationalrat verfochten hat und die hier niemand mehr vertritt. Der Minderheitsantrag, über den wir heute abstimmen, möchte, dass Englisch als Sprache für sämtliche Eingaben - es sind also nicht nur die Klage- und Antwortschriften - zugelassen wird. Das wäre, namentlich bei lokalen Verfahren, ein schwerer Eingriff in die Gleichbehandlung der Parteien.
In diesem Sinne würde ich sehr von dieser Änderung abraten und bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.