Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-03-04
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Selbstverständlich unterstützt die SP-Fraktion nach wie vor die Konzernverantwortungs-Initiative, welche die Konzerne verpflichten will, internationale Menschenrechte und Umweltstandards zu respektieren. Wir diskutieren jetzt aber über den indirekten Gegenentwurf.
Die SP-Fraktion wird in allen Bereichen die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates unterstützen. Es handelt sich dabei um einen von der Kommission lange und juristisch fundiert ausdiskutierten, tragfähigen Kompromiss. Er geht weniger weit als die Volksinitiative, nimmt aber die wesentlichen und wichtigen Elemente auf. Wir haben heute Morgen nochmals ein Schreiben des Initiativkomitees erhalten, das den Rückzug der Konzernverantwortungs-Initiative in Aussicht stellt, wenn der indirekte Gegenentwurf gemäss der Mehrheit der Kommission so verabschiedet wird, wie er heute auf dem Tisch liegt.
Weshalb unterstützt die SP-Fraktion diesen indirekten Gegenentwurf und nicht das Konzept des Ständerates, auf dem die Minderheit I (Bregy) beruht? Der Alibi-Gegenentwurf des Ständerates ohne Haftungsregeln stellt sich schützend vor Grosskonzerne, die auch künftig nicht für Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen im Ausland geradestehen müssen. Wir wollen jedoch nicht nur eine Alibiübung, sondern eine Sorgfaltsprüfungspflicht und eine Berichterstattungspflicht. [PAGE 108]
In Artikel 716abis OR ist eine Respektierungspflicht enthalten, die Gesellschaften dazu anhält, schädigendes Verhalten hinsichtlich der Menschenrechte und der Umwelt zu unterlassen. Die Sorgfaltsprüfung als fortlaufende, dauerhafte Tätigkeit nach dieser Vorschrift ist ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit und Teil des Risikomanagements eines Unternehmens. Es hat einzuschätzen, ob mit einer bestimmten Geschäftstätigkeit die einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden. Und dazu gehören auch die Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Wenn in dieser Einschätzung erkannt wird, dass die geplanten Tätigkeiten oder die damit verbundene Geschäftstätigkeit nachteilige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt haben könnten, so können entsprechende Massnahmen getroffen werden. Zu dieser Sorgfaltsprüfung gehört anschliessend auch die Berichterstattung über die getroffenen Massnahmen nach Artikel 961e OR.
Im Unterschied zum Konzept des Ständerates und des Bundesrates, welches der Minderheitsantrag I vertritt, sind die Haftungsbestimmungen der Mehrheit der Kommission griffig und wirkungsvoll. Es ist eine Selbstverständlichkeit: Wer im Ausland Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen verletzt, wird für die daraus entstandenen Schäden haftbar; wer Trinkwasser vergiftet, Menschen vertreibt, Kinderarbeit duldet, ganze Landstriche zerstört und sich durch solche Verantwortungslosigkeit Konkurrenzvorteile verschafft, soll dafür geradestehen. Das ist der Kerninhalt der Konzernverantwortungs-Initiative, der in einen indirekten Gegenentwurf übernommen werden sollte.
Eine blosse Berichterstattungspflicht ohne Haftung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, führt bei den exponierten Unternehmen nicht dazu, der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards die nötige Beachtung zu schenken. Die SP-Fraktion wird deshalb überall die Mehrheit unterstützen und die Minderheit I (Bregy) ablehnen. Sollte die Minderheit I obsiegen, wird sie die Minderheit II (Schwander) unterstützen, welche beim geltenden Recht bleiben will. Denn dann werden wir die Gelegenheit haben, ohne Alibi-Gegenvorschlag die Bevölkerung über die Konzernverantwortungs-Initiative abstimmen zu lassen. Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung die Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltstandards unterstützen wird.