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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2020-03-05

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion hat bei der Beratung der Differenzen den Fokus auf zwei Punkte gelegt. Erstens soll die neue Gesetzgebung äquivalent sein zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung. So müssen sich Schweizer Firmen nicht an zwei verschiedenen Gesetzgebungen ausrichten, und der einheitliche Datenraum bleibt gewahrt. Zweitens wollten wir einen sogenannten Swiss Finish, also über die europäischen Vorgaben hinausschiessende Bestimmungen, verhindern. Ein solcher würde zu unnötigen Mehrkosten für kleine und grosse Unternehmen führen, ohne Mehrwert für die betroffenen Personen. Im Sinne einer Kompromissfindung ist die Deputation der FDP-Fraktion in der Staatspolitischen Kommission bei der Mehrheit der Differenzen dem Ständerat gefolgt. Die FDP-Fraktion wird sich entsprechend verhalten. Gerne weise ich auf drei Kompromisse hin:

Erstens: Um den Austausch von Daten innerhalb eines Konzerns zu ermöglichen, wurde das sogenannte Konzernprivileg geschaffen. Ohne diese Bestimmung könnten unterschiedliche juristische Personen, die jedoch dieselbe Eigentümerstruktur aufweisen, nur sehr erschwert miteinander kommunizieren. Ein Verzicht auf diesen Zusatz würde zu einem Mehraufwand für die Unternehmen führen, ohne den Datenschutz zu verbessern.

Zweitens: Auch in Sachen Datensicherheit folgt die FDP-Fraktion dem Ständerat. Verletzungen der Sorgfaltspflichten sollen auch dann geahndet werden, wenn die Mindestanforderungen an die Datensicherheit nicht eingehalten werden. Wir stärken damit die Auflagen im Umgang mit unseren Daten. Die FDP-Delegation hat in der ersten Beratungsrunde kritisiert, dass die Mindestanforderungen an die Datensicherheit gemäss Artikel 7 Absatz 3 nicht bekannt sind, wie das auch mein Vorredner bereits erwähnt hat. Die Festlegung der Mindestanforderungen wird an den Bundesrat delegiert. In diesem Sinne stelle ich an dieser Stelle auch die Frage an die zuständige Bundesrätin, ob zu diesen Mindestanforderungen heute bereits etwas bekannt ist.

Drittens: Wir werden bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e auf die Fassung des Bundesrates zurückgehen und damit die Differenz zum Ständerat bereinigen. Zwar würden wir gewisse Einschränkungen bei den Informationspflichten durchaus begrüssen, namentlich dann, wenn die Information unverhältnismässig hohe Aufwände für die Unternehmen zur Folge hat. Man darf nicht vergessen, dass es auch querulatorische Anfragen geben kann, um Unternehmen zu schaden. Aber im Sinne eines Kompromisses sind wir bereit, auf die Fassung des Ständerates einzuschwenken, denn letztlich bedeuten weniger Ausnahmen von der Informationspflicht im Gegenzug mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Dazu stehen wir.

In drei wesentlichen Punkten bestehen weiterhin Differenzen. Diese halten wir nach wie vor für richtig, da wir die Äquivalenz zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung nicht gefährden wollen. Zudem würden diese drei Bestimmungen einen unnötigen Swiss Finish mit sich bringen.

Erstens: Die erste Differenz bei diesem Geschäft betrifft Artikel 4 Absatz 3. Es geht hier um den Begriff der genetischen Daten. Die FDP-Liberale Fraktion wird sich hier der Mehrheit anschliessen und bei der Fassung des Nationalrates bleiben. Ohne die vorgeschlagene Einschränkung gemäss der Fassung des Nationalrates würden alle genetischen Daten per se als schützenswert definiert und deren Bearbeitung mit zusätzlichen Pflichten verbunden. Das geht viel zu weit und würde dem Forschungsstandort Schweiz, namentlich dem Life-Science-Sektor, grosse Nachteile im Vergleich zur europäischen Konkurrenz bringen. Das Schutzbedürfnis gewisser genetischer Daten wird mit der Fassung des Nationalrates nicht infrage gestellt. Aber der Schutz soll nicht uneingeschränkt gelten. Ein Schutzbedürfnis besteht namentlich dann, wenn die genetischen Daten explizit zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person bearbeitet werden. Das ist in der biomedizinischen Forschung für gewöhnlich nicht der Fall, da Forscherinnen und Forscher meistens mit anonymisierten Daten arbeiten. Deshalb wollen wir, dass genetische Daten nur dann als besonders schützenswert gelten, wenn sie auch tatsächlich besonders schützenswert sind.

Wir bitten Sie im Sinne des Forschungsstandortes Schweiz, der Mehrheit zuzustimmen.

Zweitens: Es braucht keine zusätzliche, detaillierte Definition eines sogenannten Profilings mit hohem Risiko. Das europäische Recht kennt diese Art von Profiling nicht. Würden wir dieses einführen, wären wir in einem entscheidenden Punkt nicht äquivalent zur EU-Datenschutz-Grundverordnung. Wir sind uns aber bewusst, dass die Sensibilitäten beim Thema Profiling hoch sind. Wie wir bereits im Herbst kommuniziert haben, verschliessen wir uns einem Kompromiss nicht, aber der vom Ständerat eingeführte Begriff des Profilings mit hohem Risiko taugt nicht als Kompromiss. Eine Unterscheidung zwischen risikoreichem und risikoarmem Profiling ist wenig sinnvoll, denn das Profiling an sich ist nicht risikobehaftet. Profiling beschreibt lediglich eine rein technische Form der Datenbearbeitung. Im Ergebnis kann das Profiling aber zu sensiblen und damit schützenswerten neuen Daten führen. [PAGE 143] Wenn wir die Daten der Bürgerinnen und Bürger schützen wollen, müssen wir also nicht die Methode bewerten, sondern das Resultat.

Drittens: Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit soll es unserer Meinung nach möglich sein, Daten der letzten zehn Jahre zu verwenden. Die vom Ständerat vorgeschlagenen fünf Jahre sind für viele Kreditinstitute viel zu kurz, um eine qualitativ hochstehende und umfassende Prüfung der Kreditwürdigkeit vorzunehmen. Die zehn Jahre sind auch als Schutz der potenziellen Schuldnerinnen und Schuldner gedacht. Es geht hier letztlich auch um die Schuldenprävention.

Wie Sie sehen, war die FDP-Liberale Fraktion zu einigen Kompromissen bereit. Es ist unserer Deputation ein grosses Anliegen, dass wir am Schluss ein mehrheitsfähiges Datenschutzgesetz verabschieden werden. Maximalforderungen sind an diesem Stand der Beratungen fehl am Platz, und es ist unsere Verantwortung, Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen zu schaffen. Der vorliegende Entwurf der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission verstärkt den Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger, was uns Liberalen ein grosses Anliegen ist.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.