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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-05

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-05

Wortprotokoll

Das Entsendegesetz sieht unter anderem ein Meldeverfahren vor für Arbeitgeber, die [PAGE 164] vorübergehend Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden. Dieses Meldeverfahren gilt gemäss den Ausführungsbestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes zum Freizügigkeitsabkommen zusätzlich auch für selbstständige Dienstleistungserbringer sowie für Schweizer Arbeitgeber, die, gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen, Arbeitnehmende bis zu einer Dauer von drei Monaten beschäftigen. Die Sanktionen bei der Nichteinhaltung dieses Meldeverfahrens sind jedoch nicht einheitlich. Im Entsendegesetz ist eine Verwaltungssanktion, in der Ausführungsverordnung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eine strafrechtliche Busse vorgesehen, und daraus ergeben sich auch unterschiedliche Zuständigkeiten für den Vollzug der Sanktion und für die Aufsicht.

Die vorliegende Motion verlangt nun, dass künftig bei beiden Verstössen eine einheitliche Sanktionierung im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens erfolgen soll. In seiner Antwort vom 23. Mai 2018 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der Grund für die divergierenden Sanktionsverfahren in unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen liegt. Auch der Bundesrat begrüsst grundsätzlich eine Harmonisierung dieser Sanktionsverfahren. Gleiches soll gleich behandelt werden, wenn keine besonderen Gründe vorliegen, es anders zu tun. Eine Umsetzung, wie sie die Motion vorsieht, ist jedoch nicht möglich. Eine Anpassung der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs alleine genügt nicht, es müsste auch das Ausländer- und Integrationsgesetz angepasst werden.

Alt Ständerat Abate hat eine nahezu gleichlautende Motion eingereicht. Aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates hat er sie jedoch zurückgezogen und stattdessen das Anliegen in Form eines Postulates erneut vorgebracht. Dieses Postulat wurde im Ständerat angenommen. Auch der Bundesrat erachtet die Prüfung einer Harmonisierung als sinnvoll. Zu dieser Frage sollten jedoch auch die betroffenen Behörden Stellung nehmen können. Gestützt auf das Postulat Abate wird derzeit ein Bericht ausgearbeitet, der auch die Haltung der kantonalen Behörden mit einbezieht. Er sollte dem Parlament im Herbst unterbreitet werden.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen. Das Grundanliegen der Motion ist erfüllt.