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Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-03-05

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen bitte ich Sie, auf den Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Poggia nicht einzutreten.

Automatische Verlängerungen von Abonnementen und Verträgen sind in unserem Alltag weit verbreitet. Darauf weisen beim Vertragsabschluss in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Wenn wir heutzutage Verträge oder Abonnemente online abschliessen, wird oft auf diese Klausel speziell hingewiesen. Diese parlamentarische Initiative möchte, dass Konsumentinnen und Konsumenten frühestens drei Monate oder spätestens einen Monat vor der ersten automatischen Fristverlängerung - die Minderheit Flach möchte dies sogar jedes Mal - darauf hingewiesen werden müssen, dass der Vertrag oder das Abonnement stillschweigend erneuert wird. Sofern der Anbieter der Dienstleistung dies unterlässt, soll die Konsumentin oder der Konsument den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer jederzeit fristlos auflösen können. Diese Regelung soll für alle Vertragstypen mit Ausnahme der Miet- und Pachtverträge für Wohn- und Geschäftsräume gelten. Von der ursprünglichen Absicht, dieses Notifizierungserfordernis im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu regeln, ist eine Subkommission der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates abgekommen und hat sie nun ins Obligationenrecht unter die Bestimmungen des Widerrufsrechts eingefügt.

Unsere Minderheit beantragt Ihnen aus folgenden Gründen, nicht auf die Vorlage einzutreten: Sie ist ein gesetzlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Wenn sich jemand für den Kauf einer Dienstleistung entscheidet, die AGB durchliest und bei Desinteresse oder Unzufriedenheit die Kündigungsfrist verpasst, ist es für den Konsumenten oder die Konsumentin zumutbar, das Vertragsverhältnis innerhalb der nächsten Kündigungsfrist aufzulösen. Konsumentinnen und Konsumenten sollen seitens des Gesetzgebers als mündige Menschen anerkannt und nicht als vor sich selbst zu schützende Wesen betrachtet werden. Schliesslich sind sie alle zu Beginn das Vertragsverhältnis freiwillig und aus eigenem Antrieb und Interesse eingegangen. Deshalb mutet es seltsam an, dass ihnen der Gesetzgeber beim Ausstieg aus diesem Vertragsverhältnis eine besondere Hilfestellung bieten soll, die mit grossem bürokratischem Aufwand für die Unternehmen verbunden ist. Auch seitens der Konsumentinnen und Konsumenten dürfte es nicht allseits geschätzt werden, wenn sie regelmässig Post oder E-Mails erhalten und gefragt werden, ob sie die von ihnen freiwillig abonnierten und geschätzten Dienstleistungen weiterhin erhalten wollen.

Es steht jeder und jedem frei, eingegangene Vertragsverhältnisse jederzeit fristgerecht zu kündigen. In der Praxis hat sich der Regelungsbedarf entschärft, nachdem die Telekombranche seit 2014 auf automatische Vertragsverlängerungsklauseln verzichtet. Nicht darauf verzichtet hat die gedruckte Presse, die neben Fitnessstudio-Abos oder Partnerschaftsvermittlungsdiensten wohl am meisten unter diesen Neuregelungen zu leiden hätte.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen können vom Bundesrat zu Recht nicht beziffert werden. Sicherlich sind die bürokratischen Hürden dank der fortschreitenden Digitalisierung kleiner geworden. Benachrichtigungen über bevorstehende Abonnementserneuerungen können gemäss der neu vorgeschlagenen Regelung auch online erfolgen. Aber dazu [PAGE 159] müssen die Anbieter auch die Erreichbarkeit der Konsumentinnen und Konsumenten per E-Mail oder SMS sicherstellen können, und dies wiederum ist mit grossen bürokratischen Aufwänden verbunden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.