Berset Alain · Bundesrat · 2020-03-09
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-03-09
Wortprotokoll
In der AHV gibt es weder für Rentenbeziehende mit einer Beeinträchtigung noch für solche ohne Beeinträchtigung einen Ausweis, welcher den Bezug einer Altersrente oder Hilflosenentschädigung bescheinigt. Der Nachweis einer Behinderung im AHV-Alter kann heute mittels eines ärztlichen Zeugnisses oder bei Bedarf auch mit einer Kopie der Verfügung über die Hilflosenentschädigung erfolgen. Die Verwaltung ist jedoch bereit, eine Ausweisabgabe für Beziehende von AHV-Renten mit einer Hilflosenentschädigung zu prüfen.