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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-03-09

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Wir sprechen heute über Marktmacht. Marktmacht ist unzulässig, das ist bereits im heutigen Kartellrecht so. Es ist nicht zulässig, eine marktbeherrschende Situation auszunützen, indem man Geschäftsbeziehungen verweigert, bei den Preisen diskriminiert, unangemessene Geschäftsbedingungen diktiert. Das Konzept der relativen Marktmacht hingegen ist für uns relativ neu, und es ist auch aus wettbewerbsökonomischer Sicht schwierig einzuordnen. Es ist quasi ein Mittelding zwischen Sicherung des Wettbewerbs und Preisregulierung, denn es spricht die vertraglichen Beziehungen zwischen verschiedenen Unternehmen an. Das Konzept spricht grundsätzlich die geografische Preisdifferenzierung an, und Ursache oder Auslöser der Initiative und auch des indirekten Gegenvorschlages sind die verschiedenen Möglichkeiten, die Unternehmen heute haben, zwischen Inland und Ausland bei den Preisen zu differenzieren.

Bei zahlreichen Produkten bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch Unternehmen in der Schweiz für dieselben Produkte teilweise deutlich höhere Preise als im Ausland. Das ist ärgerlich. Preisdifferenzierungen sind aber nur dann möglich, wenn eine Unternehmung beim Verkauf ihrer Produkte bis zu einem gewissen Mass wie ein Monopol reagieren kann. Preisdifferenzierung ist nur möglich, wenn die Unternehmen den Markt aus irgendwelchen Gründen aufteilen können. Solange dies möglich ist, wird es auch sehr schwierig sein, unterschiedliche Preise zu verhindern. Die Frage ist nun: Wie verhindert man die Aufteilung eines Markts? Wie verhindert man eine solche Monopolstellung? Das Überprüfen einer relativen Marktmacht durch die Wettbewerbsbehörden dürfte dann auch relativ schwierig durchzusetzen sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn - stellen Sie sich das vor - der Produzent, der Generalimporteur und der Detaillist ein einziges Unternehmen bzw., im Fachjargon ausgedrückt, vertikal integriert wären: Wo wäre hier dann die relative Marktmacht?

Schliesslich müssen wir uns bewusst sein: Solange wir in der Schweiz einen eigenen Markt oder in verschiedenen Bereichen eigene Märkte pflegen wollen und uns nicht vollständig als Teil des europäischen Binnenmarktes begreifen, solange wir überhaupt Zollgrenzen und unterschiedliche Produktevorschriften zur EU haben und deshalb Produkte importieren und exportieren, anstatt sie einfach in einem gemeinsamen Markt zu kaufen und zu verkaufen, so lange machen wir es dem Produzenten auch einfach, den Markt zu unterteilen, überhaupt eine Preisdifferenzierung zu erwirken. Ich bezweifle deshalb, dass die Aufnahme des Konzepts der relativen Marktmacht wirklich eine grosse Wirkung erzielen wird. Die wirksamste Lösung gegen die Hochpreisinsel [PAGE 220] Schweiz wäre wahrscheinlich eine Zollunion und die vollständige Marktintegration in die EU. Aber, und da widerspreche ich den Gegnern der Initiative und des Gegenvorschlages, ich habe nicht den Eindruck, dass die neuen Bestimmungen der Wirtschaft schaden. Sie sind aus meiner Sicht eine Aufforderung an die Wettbewerbsbehörden, im Bereich der ungerechtfertigten Preisdifferenzierung und der Marktabschottung noch stärker tätig zu werden und das Möglichste zu tun, um sie zu verhindern.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen, aber auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.

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